RIW Touristik - Versicherung
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Laut EU Pauschalreiserichtlinien sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, Zahlungen von Kunden für eine Pauschalreise gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern. Die Richtlinien sehen vor, dass der ausführende Reiseveranstalter nur dann Zahlungen entgegennehmen darf, wenn er im Gegenzug dem Kunden einen Sicherungsschein ausstellt. Sie erhalten den Sicherungsschein und unsere allgemeinen Reisebedingungen mit Ihrer Reisebestätigung.

Sicherungsschein für Pauschalreisen

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© Sandra Cunningham
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