INHALT: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise Reise- und Zahlungsbedingungen der RIW TOURISTIK GmbH Bitte beachten Sie folgende Reisebedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrages zwischen Ihnen und der RIW TOURISTIK GmbH 1 Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde RIW Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder auf elektronischen Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, unter Verwendung der von RIW Touristik zur Verfügung gestellten Reise- und Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch RIW Touristik - unter Einbeziehung der allg. Reise u. Geschäftsbedingungen- zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird RIW Touristik dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von RIW Touristik vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber RIW Touristik erklärt. 6 Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen 6.1 Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt sollte schriftliche unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. 6.2 Im Falle des Rücktritts vor Reisebeginn durch den Reisenden ist der Reiseveranstalter berechtigt, unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) zu verlangen. Der Reiseveranstalter bedient sich hierzu - soweit nicht abweichend vereinbart - der pauschalen Berechnung wie folgt: Für alle Reisen gilt: bis 30 Tage vor Reiseantritt: 35% 29 Tag bis 22 Tag vor Reiseantritt: 50% ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt: 60% ab 14 Tag bis 04. Tag vor Reiseantritt: 80% ab dem 3 Tag bis 01. Tag vor Reiseantritt: 90% Storno am Abreisetag bzw. Nichterscheinen: 95% Zusätzlich gilt: Bei Costa Kreuzfahrten: Handelt es sich um eine Teilstornierung einer Doppel- oder Mehrbettkabine fallen für die stornierte Person 100% Stornokosten an. Bei MSC Kreuzfahrten: Handelt es sich um eine Teilstornierung einer Doppel- oder Mehrbettkabine fallen für die stornierte Person die Stornosätze lt. o.g. Staffel, mindestens jedoch 60% Stornokosten an. Nur bei der Rundreise Azoren & Hochseekreuzfahrten Holland America Line mit MS PRINSENDAM bis 74 Tage vor Reiseantritt: 25% 73. Tag bis 43. Tag vor Reiseantritt: 50% 42. Tag bis 22.Tag vor Reiseantritt: 85% ab dem 21. Tag vor Reiseantritt: 95% Bei allen anderen Hochseekreuzfahrten der Holland America Line: bis 46 Tage vor Reiseantritt: 20% 45. Tag bis 29. Tag vor Reiseantritt: 50% 28. Tag bis 16.Tag vor Reiseantritt: 75% ab dem 15. Tag vor Reiseantritt: 90% 6.2.1 Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn sind Flugkosten zu 100% zu ersetzen. 6.2.2 Kosten wie z.B. VISA, Telefon -oder Bearbeitungskosten sowie die über RIW TOURISTIK GmbH an einem Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung nicht erstattet werden. 6.2.3 Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten. 6.2.4. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung 6.2.5 Gebühren für bereits beantragte Visa und Eintrittskarten für Konzerte und sonstige Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht erstattbar. Erstattungen für gebuchte und vor Ort stornierte bzw. nicht in Anspruch genommene Ausflüge können nicht gewährt werden. 6.3 Umbuchung Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den o. a. Bedingungen und nachfolgender Neubuchung, sofern verfügbar, möglich. Bei geringfügigen Änderungen (z.B. Abreiseort) bis 30 Tage vor Reiseantritt, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr Gebühr in Höhe von 25,- pro Person. Bei Änderungen ab 30 Tage vor Reiseantritt werden die entsprechend anfallenden Kosten z.B. für Neuausstellung der Reiseunterlagen in Rechnung gestellt. 6.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an RIW Touristik GmbH durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Hierdurch fällt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15,- pro Person ( 50,- pro Person bei Schiffsreisen) an. RIW TOURISTIK kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt (z.B. wenn das Gruppenvisum bereits eingeholt wurde) oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die vorgenannten Bearbeitungsentgelte fallen auch dann an, wenn Namen von Reisekunden durch vorherige Falschangabe nachträglich korrigiert werden müssen, oder wenn sich die Kundennamen nach Vertragsabschluss ändern. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch 50,- pro Person. 6.5 Die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den Reisenden lässt den Anspruch des Reiseveranstalters auf den Reisepreis grundsätzlich unberührt. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen für aufgrund zwingender Gründe nicht in Anspruch genommener Leistungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese an den Reisenden weiterzuleiten. Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten. c. bis 30 Tage vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass uns im Falle der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazuführenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. tungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmern im eigenen Namen. 11 Beschränkung der Haftung; Verjährung 11.1 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 11.2. Der Reisende ist im Übrigen verpflichtet, die ihm ausgehändigten Reiseunterlagen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und sorgfältig aufzubewahren. 11.3 Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes. 11.4 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende schriftlich bei der RIW TOURISTIK geltend machen. Für die Einhaltung der Frist ist dann das Datum des Posteingangsstempels entscheidend. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. 11.5 Diese Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren nach den §§ 651 c bis 651 f BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben Verhandlungen zwischen dem Reisenden und uns über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 8 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände 8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. 8.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 8.3 Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen gehen Mehrkosten zu Lasten des Reiseteilnehmers. 2 Bezahlung Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig, mindestens 25,- pro Pers. Die Prämie für eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung leisten Sie bitte mit Ihrer Anzahlung. Abhängig von der Zahlungsart können Transaktionskosten entstehen. Die Restzahlung ist, wenn nicht anders vereinbart, bis 30 Tage ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gründen abgesagt werden kann. Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang bei uns ausgehändigt bzw. versandt. Bei verspätetem Zahlungseingang und kurzfristigen Buchungen behalten wir uns vor einen Expressversand mit bis zu 25,- Euro zu berechnen. Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist RIW Touristik nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Nummer 6.2. zu verlangen. 9 Haftung des Reiseveranstalters 9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird oder soweit der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. 9.2 Deliktische Haftungsbeschränkung Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, bei Sachschäden auf 4.100,- beschränkt; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzudecken. 9.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzten oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der RIW TOURISTIK GmbH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich RIW TOURISTIK GmbH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen. 9.4 Wird eine Beförderung im Linienverkehr (z.B. Flug, Schiff, Eisenbahn etc.) erbracht und hierfür ein Beförderungsausweis des Beförderungsunternehmens ausgestellt, werden wir insoweit lediglich vermittelnd tätig. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und als solche gekennzeichnet sind, haften wir nicht. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. 9.5 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen bei einer unserer örtlichen Agenturen oder bei einem anderen Vermittler gebucht werden (z. B. Bustransfer, Ausflüge, Theater-, Konzert-, Kongressveranstaltungen etc.) haftet die RIW TOURISTIK nicht. Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von RIW TOURISTIK GmbH als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 3 Reisedokumente Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 6 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit RIW TOURISTIK GmbH in Verbindung zu setzen. 12 Mitwirkungspflicht 12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. 12.2 Sollten Sie Beanstandungen haben, die im Zusammenhang mit dem von uns zu erbringenden Reiseleistungen stehen, so sind Sie verpflichtet, sich sofort an unsere örtliche Agentur-Reiseleitung zu wenden. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sofern Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 12.3 Unsere örtliche Agentur-Reiseleitung ist nicht befugt, Beanstandungen zu bestätigen bzw. Ansprüche anzuerkennen. 4 Leistungen und Preise 4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reiseund Leistungsbeschreibungen im Katalog, Prospekten, Anzeigen bzw. dem bezogenem Reiseangebot der RIW TOURISTIK und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Vereinbarung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Vermittler sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich. 4.2 Separate Fremdleistungen von Leistungsträgern, die kein Bestandteil einer ausgeschriebenen Pauschalreise sind und explizit im fremden Namen vermittelt werden, unter anderem Nur-Flug, Ausflüge, Mietwägen und andere Leistungen, sind keine eigene Leistung der RIW TOURISTIK. 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1 Wir unterrichten Sie vor Reiseantritt über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen. Unsere Informationen gelten ausschließlich für Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 13.2 Wir haften nicht für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. 13.3 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen informieren sollte. Ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen insbesondere von den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. 13.4 Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einhaltung aller für Ihre Reise erforderlichen Formalitäten und Vorschriften selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, insbesondere auch die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. 5 Leistungs- und Preisänderungen 5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom RIW Touristik nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. RIW Touristik verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RIW Touristik eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten. 5.2 RIW Touristik bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben und Steuern für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für RIW Touristik vorhersehbar waren: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann RIW Touristik a) bei einer auf den Sitzplatz bzw. Personen bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen. b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Personen des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, gesetzliche Mehrwertsteuer gegenüber RIW Touristik erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat RIW Touristik den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn RIW Touristik eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. 5.3 Der Reisende hat die unter 5.1 und 5.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch RIW Touristik bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen. 10 Gewährleistung 10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - der Mitwirkung des Reisenden. Deshalb ist der Reisende verpflichtet alles ihm Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich (vor Ort) anzuzeigen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichoder höherwertige Ersatzleistung erbringen. 10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel rechtzeitig anzuzeigen. 10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag schriftlich kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist. Der Reisende schuldet uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen anfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren. 10.4 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 10.5 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährlei- 14 BEST-PREIS-GARANTIE 14.1 Vergleichsgrundlage ist der Preis der in den Katalogen, Internetangeboten oder Buchungsmaschinen des anderen Reiseveranstalters ausgewiesen ist. 14.2 Das Vergleichsangebot muss bezüglich des Reisezeitraumes, der Personenzahl und der eingeschlossenen Leistungen identisch sein. 14.3 Das Vergleichsangebot muss über einen deutschen Reisepreissicherungsschein verfügen. 14.4 Ausgenommen von der Garantie sind Sonderverkäufe, Rabatte, Promotion-Aktionen, kurzfristige Preisänderungen durch den Reiseveranstalter, Gutscheine. 14.4 Die BEST-PREIS-GARANTIE ist ausschließlich am Tage der Buchung gültig. 7 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter RIW TOURISTIK GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. b. bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise oder fakultativ gebuchte Leistung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die 15 Allgemeine Bestimmungen Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart. Veranstalter: RIW TOURISTIK GmbH Georg-Ohm-Straße 17, 65232 Taunusstein Datenschutzhinweise 1.1. Erhebung, Verwaltung und Nutzung personenbezogener Daten: Zu den personenbezogenen Daten gehören u.a. Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihre E-mail-Adresse. Diese Daten werden erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus zur Verfügung stellen, z.B. bei einer Katalog-/Prospektbestellung, einer Kontakt-/Buchungsanfrage oder der Buchung einer Reise. Sie werden im Falle der Buchung sowie der Anfrage benötig an dienstleistende Unternehmen übermittelt (z.B. Fluggesellschaft, Hotel, Autovermietung, Reiseversicherungen). 1.2. Datenschutz / Wiederspruchsrecht: Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Ihre personenbezogene Daten werden gespeichert und im Rahmen der Anfragen-/Buchungsabwicklung, für eventuelle Gewährleistungsfälle, zu eigenen Werbezwecken sowie für werbliche Empfehlungen für Kooperationspartnerangebote verwendet. Ihre Anschrift wird darüber hinaus gelegentlich an sorgsam ausgewählte Unternehmen zur jeweils einmaligen Nutzung zu Werbezwecken weitergegeben.Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit durch eine einfache Mitteilung an uns widersprechen und wir nehmen Sie sofort in unsere Sperrdatei auf. Sie erreichen uns hierzu: Tel.: 06128-740810, E-Mail.: team@riw-touristik.de 2. Einsicht und Löschung: Auf Antrag können Sie bei uns jederzeit unentgeltlich Auskunft über Ihre gespeicherten Daten erhalten. Sie können diese bei Unrichtigkeiten ändern sowie Daten ganz oder teilweise löschen lassen, sofern dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften entgegenstehen und diese Daten nicht für buchhalterische und abrechnungstechnische Zwecke benötigt werden. Sie erreichen uns hierzu: Tel.: 06128-740810, E-Mail.: team@riw-touristik.de Persönliche Beratung & Buchung: 06128 / 740 8150 (MO-FR: 08:00-22:00 Uhr, SA: 09:00-22:00 Uhr, SO: 11:00-22:00 Uhr) 83