Wann erhalte ich meine Reiseunterlagen?
Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 7-10 Tage vor Abreise. Bei kurzfristigen Buchungen, verspäteten Zahlungseingängen, kurzfristigen Zusatzbuchungen oder fehlenden Manifestdaten (bei Kreuzfahrtbuchungen) kann diese Zeitangabe nicht eingehalten werden. Sollte ein postalischer Express-Versand der Unterlagen aus einem der vorgenannten Gründe nötig werden, stellen wir Ihnen ggf. zusätzlich entstandene Gebühren in Rechnung. Die Reiseunterlagen erhalten Sie per Mail oder per Post. Bitte überprüfen Sie auch regelmäßig den SPAM-/ oder Junkmail-Ordner Ihres Mail-Postfaches.
Was ist ein Bordmanifest und was muss ich damit tun?
Auf einem Bordmanifest werden alle notwendigen, personenbezogenen Daten abgefragt, um an einer Kreuzfahrt teilzunehmen. Sofern Sie mit Ihrer Reisebestätigung ein Bordmanifest erhalten, bitten wir Sie, uns dieses vollständig und leserlich (in Druckbuchstaben) ausgefüllt bis spätestens 6 Wochen vor Abreise zurückzusenden (Mail, Post, Fax). Ohne diese Angaben können keine Reiseunterlagen erstellt werden.
Reise-Hinweise
Bitte achten Sie auf wichtige Hinweise zu ihrer Reise, (z.B. nötige Reisedokumente, Gesundheits-Bestimmungen o.ä.) die Sie in Ihrer Rechnung UND/ODER Ihren Unterlagen finden.
Ausflüge / Zusatzleistungen
Wir bitten Sie Ausflüge, Getränkepakete, sowie alle weiteren gewünschten Zusatzleistungen, bis spätestens 6 Wochen vor Abreise per Telefon, E-Mail, Post oder Fax bei uns zu melden. 1AVista Kunden können lediglich das Ausflugspaket laut ausgeschriebem Hinweis vorab buchen.
Reise-Versicherung
Eine Reise-Versicherung ist eine vermittelte Leistung. Der Anteil der Rücktritts-Versicherung kann seitens des Versicherers nicht kostenfrei storniert werden und wird daher, auch bei einer Reiseabsage oder einer Stornierung, nicht erstattet. Eine Reise-Versicherung ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise buchbar. Ausnahmen stellen nur Buchungen dar, die innerhalb von 30 Tagen vor Abreise gebucht werden wollen. Hier ist die Buchung der Reiseversicherung am Buchungstag, spätestens einen Tag danach möglich.
Umfrage zur Buchung
Um unsere Technik und vor allem unseren Service stetig zu verbessern, erhalten Sie einige Zeit nach Ihrer Buchung eine Umfrage per Mail zugesandt. Damit können Sie uns eine persönliche Rückmeldung zu Ihrer Buchungs-Erfahrung mitteilen. Das Ganze passiert zu 100% anonym durch einen zertifizerten Partner von RIW Touristik.
Werde ich informiert, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist?
Nein, eine Meldung über eine erreichte Mindestteilnehmerzahl erfolgt nicht, da es auch nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl noch immer zu Stornierungen kommen kann. Aus diesem Grund melden wir uns bei Ihnen lediglich umgehend, sollte es absehbar sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; dies passiert bis spätestens 30 Tage vor dem Abreisetag.
Mein Ausweisdokument läuft ab. Wann soll ich das Bordmanifest machen?
Grundsätzlich ist es zu empfehlen, gültige Ausweisdokumente bis spätestens 6 Wochen vor der Abreise parat zu halten, um alle notwendigen Angaben online oder schriftlich rechtzeitig abzugeben. Sollte ihr Reisedokument ablaufen oder abgelaufen sein, empfehlen wir die Verlängerung/den Neuantrag des Dokuments Ihrerseits so zu beauftragen, dass Sie das neue Dokument bis spätestens 8 Wochen vor Abreise in Händen halten. So behalten Sie einen kleinen Puffer von ca. 2 Wochen, sollte der Versand des Dokuments doch länger dauern, als vom Amt angegeben. Eine Ausnahme bei Bordmanifesten bilden dabei Flusskreuzfahrten - hier ist es in der Regel möglich, die persönlichen Daten am Tag der Anreise vor Ort zu hinterlegen.
Ich möchte eine gemeinsame Tischreservierung mit weiteren Reisegästen (Freunde)?
Tischreservierungen auf Kreuzfahrtschiffen sind eine tolle Möglichkeit, die abendlichen Essen gemeinsam mit Mitreisenden, Freunden und Familie zu erleben. Sofern es feste Tischzeiten und damit auch zugeiwesene Tischnummern gibt, versuchen wir für Sie dabei unser Möglichstes, Ihre Tischreservierungen frühzeitig zu platzieren. Ihren Wunsch der Tischreservierung teilen Sie uns bitte so früh wie möglich mit. Dazu benötigen wir i.d.R. die Namen der weiteren Mitreisenden sowie deren eigenständige Buchungsnummer. Bitte beachten Sie, dass ggf. gebuchte Getränkepakete für alle Gäste am Tisch gebucht sein müssen.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass es sich bei Tischreservierungen immer um einen unverbindlichen Kundenwunsch handelt und es in seltenen Fällen dazu kommen kann, dass vor Ort nicht die gewünschte Konstellation zur Verfügung steht. Dies kann viele Gründe haben, zum Beispiel sind die Bestuhlungen je Schiff schlichtweg einfach in Ihrer Konstellation fix vorgegeben und nur zu einem bestimmten Maß variabel. Das Restaurantpersonal findet in der Regel jedoch auch spontan vor Ort für Sie eine passende Lösung und ist sehr engagiert.
Kann ich eine Vorübernachtung in Passau oder Köln bei Ihnen zu meiner Flusskreuzfahrt buchen?
Diese
bieten wir gern auf Anfrage an.
Wann erfahre ich meine Flugzeiten z.B. bei Flugpauschale zur Kreuzfahrt mit MSC oder Costa?
Die geplanten Flugzeiten können wir normalerweise bis spätestens 3 Monate vor Abflug an Sie übermitteln, sollten diese nicht bereits bei Buchung Ihrer Reise feststehen. In seltenen Fällen, zum Beispiel bei bestimmten Rundreisen, erfahren Sie die Flugzeiten erst mit den Reiseunterlagen. Wir bemühen uns stets, Ihnen frühstmöglich Flugzeiten mitzuteilen, damit Sie Ihre weitere An- / Abreise planen können.
Es gilt dabei zu beachten, dass alle angegebenen Flugzeiten stets als unverbindlich zu betrachten sind, da Änderungen seitens der Fluggesellschaften vorbehaltlich sind. Planen Sie daher bitte bei der weiteren Anreise zum/vom Flughafen einen ausreichend großen Puffer ein, auch um Verspätungen mit der Bahn auszugleichen. Mehrkosten, die durch eine Flugzeitenänderung entstehen (z.B. individuelle, also nicht über RIW gebuchte, Bahnfahrkarten, Hotelübernachtungen o.ä.) liegen in Ihrer eigenen Verantwortung.
Erhalte ich meine Unterlagen per Post oder per E-Mail?
Wir versenden Ihre Reiseunterlagen in der Regel per Mail an Sie. Dies erspart in der heutigen, digitalen Zeit nicht nur Transportkosten und schont die Umwelt, es ist zudem zuverlässiger und gibt die Möglichkeit, auch kurzfristige Änderungen schnell an Sie zu übermitteln, beispielsweise bei der Änderung eines Schiffsanlegers. Zudem ist es mittlerweile oft nicht einmal mehr notwendig, ausgedruckte Voucher am Urlaubsort vorzuzeigen, da Sie digital gebucht, erfasst und registriert sind.
Dennoch gibt es auch bei RIW Touristik Reisen, zu welchen wir den klassischen Weg des Postversands wählen; zum Beispiel für Reisen, bei denen Original-Konzertkarten enthalten sind. Hier erhalten Sie eine RIW-Ticketmappe mit allen Informationen und Dokumenten, ausgedruckt und für Sie persönlich zusammengestellt.
Sollten Sie den einen oder anderen Versandweg vorziehen (Post oder Mail), so teilen Sie uns dies bitte frühzeitig mit und wir bemühen uns, Ihrem Wunsch entgegenzukommen. Bei verspäteter Meldung bitten wir jedoch um Ihr Verständnis, sollte der festgelegte Prozess des Unterlagenversands nicht mehr angepasst werden können.
Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Reiseabsage?
Reiseabsagen können beidseitig eintreten: von uns als Reiseveranstalter/Reisevermittler, sowie von Ihnen als Kunde - bei einer Absage durch den Kunden spricht man in diesem Fall von einer Stornierung.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, Hoch- oder Niedrigwasser, ein defektes Schiff oder ganz einfach eine Erkrankung der Reisenden, die zur Stornierung zwingen.
Bei einer Stornierung von Kundenseite können Sie entsprechend unserer Stornobedingungen aus unseren ARB (Allgemeinen Reisebedingungen) stornieren oder auch einen Ersatz für die Reise anmelden, sprich anstatt Ihnen nimmt jemand anderes die Reise war. Letztere Möglichkeit ist normalweise die bessere Wahl, da die Bearbeitungsgebühr meist deutlich kleiner ausfällt als die Stornierungspauschale.
Sollte eine Reise seitens RIW Touristik abgesagt werden, bieten wir in der Regel direkt mit der Absage eine Alternative an, auf welche Sie meist mit einem Rabatt umbuchen können. Wir achten dabei stets darauf, die Umbuchungsalternative mindestens gleichwertig zu gestalten. Oft bieten wir dazu mehrere Ausweichtermine an, unter denen Sie wählen können.
Sollte es Ihnen zeitlich dennoch nicht möglich sein, eine der angebotenen Alternativen wahrzunehmen, erhalten Sie nach Rückmeldung an uns selbstverständlich Ihren bis dato gezahlten Reisepreis vollständig zurückerstattet.
Meine Reise wurde abgesagt, warum erhalte ich nur einen Teil der gezahlten Reiseversicherungsprämie?
Sollte Ihre Reise unerwartet abgesagt werden, erhalten Sie von uns selbstverständlich anteilig die davon nicht genutzten Leistungsbausteine der Reiseversicherung erstattet, welche i.d.R. der Anteil der Reiseabbruch-Versicherung sowie ggf. der Reisekranken-Versicherung beinhaltet. Die Anteile der Reiserücktrittskosten-Versicherung können nicht erstattet werden, denn diese Leistung wurde bis zur Absage der Reise durch Sie als versicherte Person wahrgenommen.
Dabei ist es unerheblich, ob die Reise vom Reiseveranstalter / Reisevermittler abgesagt wurde oder durch Sie als Reisegast, indem Sie stornieren.
In beiden Fällen trägt die Versicherung seit Buchungszeitpunkt das Risiko und übernimmt die Stornokosten, sofern ein Versicherungsgrund vorliegt, und müsste bei einem versicherten Ereignis die vereinbarte Versicherungsleistung erbringen, egal ob die Reise nach dem versicherten Fall stattfindet oder nicht.