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Lappland - Polarlichterzauber am Eismeer

Quality Hotel Luleå

Entfliehen Sie dem Alltag und tauchen Sie ein in ein Winterwunderland aus Schnee und Eis. Rund um die charmante Stadt Luleå erstrecken sich beeindruckende, arktische Landschaften – von den Inseln des Küstenarchipels über die wilden Flusstäler bis hin zu den Wäldern Schwedisch Lapplands. Menschenmassen werden Sie hier nicht antreffen, denn auf den rund 1.300 Inseln des Luleå-Archipels leben lediglich etwa 100 Bewohner. Während das Meer rund um die Inseln im Sommer zum Baden einlädt, friert es im Winter bis zu einem Meter tief. In dieser Region, etwa eine Autostunde vom Polarkreis entfernt, finden Sie ideale Bedingungen für eine Winterreise voller Abenteuer und purer Freude. Auch die Stadt Luleå selbst ist einen Besuch wert – besonders wegen ihrer bezaubernden Altstadt Gammelstad, die mit ihren 400 rot bemalten Holzhäusern und der Steinkirche aus dem 13. Jahrhundert zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt. Erleben Sie lappländische Fortbewegungsmittel wie Hunde- oder Motorschlitten und besuchen Sie eine Elchfarm. Mit etwas Glück werden Ihre Schneetouren von den beeindruckenden Polarlichtern erleuchtet.

Länderinfo Schweden Lappland

Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 28.02.2023

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja
  • Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Dokument muss für die gesamte Reisedauer gültig sein

Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, d. h. Reisen mit abgelaufenem Pass sind nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Aktuelle Informationen zu Zollbestimmungen bietet der schwedische Zoll. Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre und älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen. Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist auf maximal 15 Kilo beschränkt.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden auch Kleinstbeträge mit EC- oder Kreditkarte gezahlt. Viele Geschäfte, insbesondere kleinere, nehmen mittlerweile gar kein Bargeld mehr an. Auch an Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird regelmäßig keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen.

Medizinische Versorgung
Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut. Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 20,- €) sofort fällig. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen. Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Alkohol/Drogen
Der Konsum von Alkohol ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden wird generell vom Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit abgeraten. Drogenbesitz – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – ist in Schweden verboten, ebenso wie der Konsum an sich (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, schwere Fälle auch bedeutend längere Strafen).

Infrastruktur/Verkehr
In Schweden herrscht Rechtsverkehr. In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden. Im Straßenverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Es gibt gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen, insbesondere Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den großen Städten sowie ein gutes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wie eine U-Bahn in Stockholm. Zumeist muss eine mit Guthaben aufladbaren Karte vorab gekauft werden. Smartphoneinhaber können Tickets auch über die App der städtischen Verkehrsbetriebe erwerben

Uhrzeiten in Skandinavien
In Norwegen und Schweden gilt die Mitteleuropäische Zeit, d.h. es gibt keine Zeitverschiebung. In Finnland gilt die Osteuropäische Zeit, d.h. es gibt eine Stunde Zeitverschiebung. Z.B. 12.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit = 11.00 Uhr Osteuropäische Zeit. Also eine Stunde früher!

Klima und Licht - Winter Lappland
Der Winter in Lappland beginnt bereits Ende Oktober Anfang November und dauert meist bis zu fünf Monate an, mit Temperaturen, die zwischen Null und klirrenden minus 35 Graden variieren. Für die Aktivitäten im Freien haben Sie die Möglichkeit sich die entsprechende Spezialkleidung (Thermo-Overall, Handschuhe und Stiefel) für ihren Aufenthalt zu leihen (gegen Aufpreis), so dass sich sich jeder selbst bei den härtesten arktischen Bedingungen wohl fühlt. Die meisten Gäste sind immer wieder überrascht, dass sich minus 20 Grad gar nicht so kalt anfühlen, wie erwartet, was hauptsächlich auf die frische und trockene Luft zurückzuführen ist. Lappland ist alles andere als dunkel! Denn obwohl sich die Sonne während der Wintermonate Dezember und Januar teilweise nur einige Stunden sehen lässt, so ist sie ab Februar schon fleißig dabei, ihr Licht auf die Nordhalbkugel zu verteilen . Im Januar ist sie in der Region rund um den nur wenige Stunden zu sehen (ca. 4-5 Stunden), aber ab Ende Januar gewinnt das Tageslicht ca. 2-3 Minuten täglich und im März ist die Sonne schon recht lange da (10-13 Stunden). Die Dunkelheit ist aber auch die Zeit von fantastischen Lichtphänomenen. Der Schnee reflektiert das wenige Licht und in kalten, klaren Nächten besteht die Chance, das einmalige Polarlicht „Aurora Borealis“ zu sehen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in den Innenstädten, Touristenzentren und Transferplätzen wie auf Fähren sowie in Flughäfen häufig vor. Auch in Hotels kommt es zu Diebstählen von persönlichen Gegenständen. Bandenkriminalität - mit vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen - kommt überwiegend in manchen Stadtteilen von Stockholm, Göteborg und Malmö vor. Auch Autoeinbrüche und Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile sind keine Seltenheit. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und getrennt auf und speichern Sie am besten Kopien elektronisch. Bevorzugen Sie die in Schweden übliche bargeldlose Zahlung und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im öffentlichen Nahverkehr sowie auf dem Fahrrad besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Suchen Sie bewachte Campingplätze auf und lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Die Verletzung des Fotografier- und Betretungsverbots ausgewiesener militärischer Schutzobjekte wird mit erheblichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet. Anders als in Deutschland ist nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet. Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet. Prostitution ist in Schweden strafbar. Freiern drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.

Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Reisehöhepunkte:

  • Besuch einer Elch-/Rentierfarm
  • Schneeschuh-Wanderung
  • Historische Altstadt Gamla Luleå

Ihr Vorteil

  • Garantierte Durchführung
  • inkl. 1 Abendessen
  • inkl. Ausflugsprogramm

Inklusivleistungen:

  • Inkl. Hin- & Rückflug ab/bis Hannover oder Köln nach Arvidsjaur
  • Inkl. Steuern und Gebühren der Fluggesellschaft (Stand 10/24)
  • Inkl. 23 kg Freigepäck (Stand 10/24)
  • Inkl. Transfers Flughafen – Unterkunft – Flughafen
  • Inkl. 3 Nächte im Quality Hotel Luleå in der gebuchten Zimmerkategorie
  • Inkl. Frühstück+ bestehend aus:
    - skandinavisches Frühstücksbuffet
    - Abschiedsabendessen am 3. Tag
  • Inkl. Ausflüge, Beiträge und Eintritte laut Reiseverlauf:
    - Ausflug mit Besuch der historischen Altstadt Gamla Luleå
    - Besuch einer Elchfarm bzw. Rentierfarm (Je nach Termin)
    - Schneeschuh-Wanderung
    - Ausflug zur Brändön Lodge inklusive Mittagessen
    - Polarlichter-Vortrag
    - Vortrag samische Kultur
  • Inkl. deutschsprachiger Reiseleitung

Nicht enthalten:

  • An- & Abreise zum/vom Flughafen
  • Ggf. Flughafenzuschläge
  • Persönliche Ausgaben
  • Trinkgelder
  • Fakultative Ausflüge
  • Weitere Getränke & Mahlzeiten
  • Reiseversicherung (Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung)
  • Alle nicht genannten Leistungen

Ihre Unterbringung

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Mit Reisekompetenz von:


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