Länderinfo Schweden Lappland
Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 28.02.2023
Reisedokumente
Die
Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
- Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Dokument muss für die gesamte Reisedauer gültig sein
Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957, d. h. Reisen mit abgelaufenem Pass sind nicht möglich.
Einfuhrbestimmungen
Die
Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union.
Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen
der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus. Aktuelle Informationen zu Zollbestimmungen bietet der schwedische Zoll. Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind,
dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt
sind, dürfen generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den
Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre und älter sind,
Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen. Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist auf maximal 15 Kilo beschränkt.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Schwedische Krone (SEK). In Schweden werden auch
Kleinstbeträge mit EC- oder Kreditkarte gezahlt. Viele Geschäfte,
insbesondere kleinere, nehmen mittlerweile gar kein Bargeld mehr an.
Auch an Parkautomaten und im öffentlichen Nahverkehr wird regelmäßig
keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen
Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen.
Medizinische Versorgung
Im Allgemeinen ist das Versorgungsniveau in Schweden gut bis sehr gut. Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger,
die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem
europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach
schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine
vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse
auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur
Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der
Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem
Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens
200 SEK (ca. 20,- €) sofort fällig. Schließen
Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und
Rückholversicherung ab. Lassen
Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und
Ihren Impfschutz anpassen.
Impfschutz
Impfbestimmungen
können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen. Für
die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen
vorgeschrieben.
Alkohol/Drogen
Der Konsum von Alkohol ist an vielen öffentlichen Plätzen untersagt. Das
Bestimmungsrecht liegt bei der jeweiligen Kommune und ist uneinheitlich
geregelt. Um Schwierigkeiten zu vermeiden wird generell vom Konsum von
Alkohol in der Öffentlichkeit abgeraten. Drogenbesitz – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – ist in
Schweden verboten, ebenso wie der Konsum an sich (Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren, schwere Fälle auch bedeutend längere Strafen).
Infrastruktur/Verkehr
In
Schweden herrscht Rechtsverkehr. In Schweden muss auch tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht gefahren werden. Im Straßenverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Der
deutsche Führerschein ist ausreichend. Es gibt gut ausgebaute Bus- und Bahnverbindungen, insbesondere
Hochgeschwindigkeitszüge zwischen den großen Städten sowie ein gutes
Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln wie eine U-Bahn in Stockholm.
Zumeist muss eine mit Guthaben aufladbaren Karte vorab gekauft werden.
Smartphoneinhaber können Tickets auch über die App der städtischen
Verkehrsbetriebe erwerben
Uhrzeiten in Skandinavien
In Norwegen und Schweden gilt die Mitteleuropäische Zeit, d.h. es gibt keine Zeitverschiebung. In Finnland gilt die Osteuropäische Zeit, d.h. es gibt eine Stunde Zeitverschiebung. Z.B. 12.00 Uhr Mitteleuropäische Zeit = 11.00 Uhr Osteuropäische Zeit. Also eine Stunde früher!
Klima und Licht - Winter Lappland
Der Winter in Lappland beginnt bereits Ende Oktober Anfang November und dauert meist bis zu fünf Monate an, mit Temperaturen, die zwischen Null und klirrenden minus 35 Graden variieren. Für die Aktivitäten im Freien haben Sie die Möglichkeit sich die entsprechende Spezialkleidung (Thermo-Overall, Handschuhe und Stiefel) für ihren Aufenthalt zu leihen (gegen Aufpreis), so dass sich sich jeder selbst bei den härtesten arktischen Bedingungen wohl fühlt. Die meisten Gäste sind immer wieder überrascht, dass sich minus 20 Grad gar nicht so kalt anfühlen, wie erwartet, was hauptsächlich auf die frische und trockene Luft zurückzuführen ist. Lappland ist alles andere als dunkel! Denn obwohl sich die Sonne während der Wintermonate Dezember und Januar teilweise nur einige Stunden sehen lässt, so ist sie ab Februar schon fleißig dabei, ihr Licht auf die Nordhalbkugel zu verteilen . Im Januar ist sie in der Region rund um den nur wenige Stunden zu sehen (ca. 4-5 Stunden), aber ab Ende Januar gewinnt das Tageslicht ca. 2-3 Minuten täglich und im März ist die Sonne schon recht lange da (10-13 Stunden). Die Dunkelheit ist aber auch die Zeit von fantastischen Lichtphänomenen. Der Schnee reflektiert das wenige Licht und in kalten, klaren Nächten besteht die Chance, das einmalige Polarlicht „Aurora Borealis“ zu sehen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen
insbesondere in den Innenstädten, Touristenzentren und Transferplätzen
wie auf Fähren sowie in Flughäfen häufig vor. Auch in Hotels kommt es zu
Diebstählen von persönlichen Gegenständen. Bandenkriminalität - mit
vereinzelten gewaltsamen Auseinandersetzungen - kommt überwiegend in
manchen Stadtteilen von Stockholm, Göteborg und Malmö vor. Auch Autoeinbrüche und Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile sind keine Seltenheit. Bewahren Sie Geld, Ausweise,
Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und getrennt auf und
speichern Sie am besten Kopien elektronisch. Bevorzugen Sie die in Schweden übliche
bargeldlose Zahlung und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld
und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie
an Flughäfen, Bahnhöfen und im öffentlichen Nahverkehr sowie auf dem
Fahrrad besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen. Suchen Sie bewachte Campingplätze auf und lassen Sie keine Wertsachen in Fahrzeugen zurück. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails,
Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter
skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie
sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei. Die Verletzung des Fotografier- und
Betretungsverbots ausgewiesener militärischer Schutzobjekte wird mit
erheblichen Geld- und/oder Freiheitsstrafen geahndet. Anders als in Deutschland ist nach dem
schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von
Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher
Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr,
in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet. Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet. Prostitution ist in Schweden strafbar. Freiern drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.
Haftungsausschluss
Reise-
und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren
und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind
oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die
Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf
besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das
Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird
daher empfohlen.
Das
Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden
Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit
Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach
dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges
Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000