Allgemeine Reisebedingungen des Veranstalters Mueller Touristik
1. Anmeldung, Buchungsbestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (Müller-Touristik GmbH & Co. KG) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder per Internet) erfolgen. Bei Buchung über das Internet bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.4 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme erfolgt durch Aushändigung oder Übersendung der Buchungsbestätigung (Reisebüro, Postweg, E‑Mail), welche gleichzeitig die Rechnung darstellt.
1.5 Sofern im Katalog eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist behält sich Müller-Touristik vor, bis 8 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Reise abzusagen und dem Kunden eine vergleichbare Reise anzubieten.
1.6 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das dieser für die Dauer von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder durch Zahlung des Reisepreises bestätigt.
1.7 Bei Buchung einer noch nicht katalogmäßig ausgeschriebenen Reise (Vormerkung) behält sich der Reiseveranstalter vor, dem Kunden durch Übersendung einer Buchungsbestätigung entsprechend dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog ein von der Buchung abweichendes Reiseangebot zu unterbreiten. Ein solches abweichendes Angebot kann der Kunde durch Anzahlung bzw. Zahlung des Reisepreises annehmen. Sofern der Reiseveranstalter die Vormerkung entsprechend der Anmeldung bestätigt, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung von der Buchung kostenfrei zurücktreten.
2. Bezahlung, Reiseunterlagen
2.1 Bezahlung
2.1.1 Reiseveranstalter
und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein im Sinne
von
§ 651k BGB
übergeben wurde.
2.1.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und/oder übersteigt der Reisepreis pro Kunde € 75,– nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.1.3 Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung und Aushändigung des Sicherungsscheines werden innerhalb von 14 Tagen 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.1.4 Die Restzahlung muss – ohne weitere Aufforderung – spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines in voller Höhe sofort zu zahlen.
2.1.5 Geht der vollständige Anzahlungsbetrag bzw. Restbetrag nicht innerhalb der o. g. Fristen ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dieser nicht geleistet, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter die gemäß den Ziffern 5.2 bis 5.5 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen, vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein wirksamer Rücktrittsgrund zugunsten des Kunden vor. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.
2.1.6 Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich an den auf der Rechnung ausgewiesenen Empfänger zu richten. Wird der Betrag an jemand anderen gezahlt, so erfolgt die Zahlung auf eigenes Risiko und berechtigt deshalb nur dann zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Reisevertrag, wenn der Reisepreis vollständig beim Reiseveranstalter eingegangen ist.
2.2 Reiseunterlagen
Der Reiseveranstalter ist bemüht, die Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reisetermin zu versenden. Sollte der Kunde diese nicht spätestens 5 Tage vor dem Reisetermin erhalten haben, wird er den Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro entsprechend informieren.
Müssen bis einen Tag vor Leistungsbeginn Ersatzunterlagen wegen eines durch den Reiseteilnehmer zu verantwortenden Verlustes von Reiseunterlagen oder Tickets beschafft werden, geht dies zulasten des Reiseteilnehmers und wird mit einer Gebühr von € 60,- pro Person berechnet. Müssen ab dem Tag des Leistungsbeginns Ersatzunterlagen wegen eines durch den Reiseteilnehmer zu verantwortenden Verlustes von Reiseunterlagen oder Tickets beschafft werden, geht dies zulasten des Reiseteilnehmers und wird mit einer Gebühr von € 75,- pro Person berechnet. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
3. Beförderung
3.1 Rückreisezeiten bei Flugreisen
Nimmt der Kunde im Zielgebiet die Reiseleitung nicht in Anspruch, ist er verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug durch die örtliche Reiseleitung oder Vertretung den genauen Zeitpunkt des Rückfluges nochmals bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen und die der Reiseveranstalter zu vertreten hat, kann der Reiseveranstalter nicht aufkommen.
3.2 Gepäckbeförderung
Bei Flugreisen ist die Beförderung von über die Freimenge hinausgehendem Gepäck (Übergepäck) nur möglich, sofern dies im Katalog ausdrücklich erwähnt ist.
3.3 Fahrtzeiten und Zustiege bei Bus-/Bahnreisen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Zustiegs- und/oder Fahrzeitenplanungen wegen Änderungen im Streckenverlauf anzupassen.
4. Leistungen, Leistungsänderungen, Preisanpassungen
4.1 Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
4.1.1 Die in diesem Prospekt angegebenen Preise sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren:
– Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
– Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
4.2 Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Das gilt insbesondere bei Schiffsreisen auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das jeweilige Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung.
4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.4 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4.6 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend (am Ende der Reisebedingungen) angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird dem Kunden im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Abmeldung des Kunden wird wirksam an dem Tag, an dem sie dem Veranstalter oder dem Reisebüro zugeht.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so steht dem Reiseveranstalter – soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt – statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu.
5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
5.3.1 Bei Flugreisen, kombinierten Flug- und Schiffsreisen, Schiffsreisen mit der MPS Statendam und MS Alegria, Tanzzugreisen, Busreisen, Nur-Flug-Angeboten und Nur-Hotel-Angeboten auf Mallorca sowie Leistungen aus dem Schnee-Express-Prospekt:
bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20 %, mindestens € 25,– pro Person
89 – 30 Tage vor Reiseantritt: 35 %, mindestens € 25,– pro Person
29 – 21 Tage vor Reiseantritt: 45 %, mindestens € 25,– pro Person
20 – 11 Tage vor Reiseantritt: 60 %, mindestens € 25,– pro Person
10 – 2 Tage vor Reiseantritt: 70 %, mindestens € 25,– pro Person
1 Tag vor Reiseantritt bzw. Nichtanreise: 90 %, mindestens € 25,– pro Person
5.3.2 Bei Schiffsreisen (außer MPS Statendam und MS Alegria):
bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10 %, mindestens € 25,– pro Person
89 – 43 Tage vor Reiseantritt: 35 %, mindestens € 25,– pro Person
42 – 29 Tage vor Reiseantritt: 60 %, mindestens € 25,– pro Person
28 – 17 Tage vor Reiseantritt: 80 %, mindestens € 25,– pro Person
16 – 8 Tage vor Reiseantritt: 90 %, mindestens € 25,– pro Person
7 Tage vor Reiseantritt bzw. Nichtanreise: 95 %, mindestens € 25,– pro Person
5.3.3 Bei Eigenanreise:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 %, mindestens € 25,– pro Person
29 – 21 Tage vor Reiseantritt: 25 %, mindestens € 25,– pro Person
20 – 11 Tage vor Reiseantritt: 45 %, mindestens € 25,– pro Person
10 – 2 Tage vor Reiseantritt: 60 %, mindestens € 25,– pro Person
1 Tag vor Reiseantritt bzw. Nichtanreise: 80 %, mindestens € 25,– pro Person
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
6. Umbuchungen, Änderung
der bestehenden Buchung
6.1 Bei Eigenanreise, Flugreisen, kombinierten Flug- und Schiffsreisen, Schiffsreisen mit der MPS Statendam und MS Alegria, Tanzzugreisen, Busreisen, Nur-Flug-Angeboten und Nur-Hotel-Angeboten auf Mallorca sowie Leistungen aus dem Schnee-Express-Prospekt:
6.1.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Auf Wunsch des Kunden nimmt der Reiseveranstalter eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor, soweit die Durchführung möglich ist. Als Umbuchungen gelten, unter Beibehaltung des Zielortes, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (innerhalb der gleichen Saisonzeit im Jahr 2015), der Unterkunft / Belegungsart oder des Abfahrtsortes. Eine Änderung der gebuchten Beförderungsart gilt nur dann als Umbuchung, wenn von Eigenanreise auf eine andere Beförderungsart unter Beibehaltung des Zielortes geändert wird. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vormerkung ist nicht möglich. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter in Abhängigkeit von den nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunde wie folgt erheben:
Erfolgt die Umbuchung bis 30 Tage vor Reiseantritt, berechnet der Reiseveranstalter für die Bearbeitung der Umbuchung € 25,- pro Person. In allen weiteren Fällen (insbesondere Umbuchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt, Änderungen des Zielortes, Änderungen der Beförderungsart – außer von Eigenanreise auf eine andere Beförderungsart – etc.) können, soweit die Durchführung überhaupt möglich ist, Kundenwünsche nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag gemäß den Ziffern 5.2 bis 5.6 und zu den dort aufgeführten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Kundenwünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.1.2 Der Kunde kann bis zum Reisetermin eine Ersatzperson für sich und/oder die anderen von ihm angemeldeten Personen durch entsprechende Mitteilung an den Reiseveranstalter bestellen. Im Zweifel hat der Kunde den Zugang der Mitteilung an den Reiseveranstalter nachzuweisen. Die Benennung einer Ersatzperson ist grundsätzlich gegen eine Gebühr von € 25,- möglich. Bei Namensänderungen für Flugreisen, die 7 – 0 Tage vor Reiseantritt gemeldet werden, beträgt die Gebühr € 60,-. Die Benennung einer Ersatzperson ist entsprechend den nachfolgenden Bedingungen möglich. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder sich die Gruppenzusammensetzung (männliche/weibliche Teilnehmer) der angemeldeten Gruppe ändert. Bei Widerspruch durch den Reiseveranstalter gelten die üblichen Rücktrittsbedingungen. Das Kriterium Gruppenzusammensetzung gilt ausschließlich für Reisen aus dem Katalog Partytouren. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.2 Abweichend von den vorstehenden Bedingungen gelten für die nachfolgend aufgeführten Schiffsreisen folgende Bedingungen zur Meldung von Ersatzpersonen sowie Umbuchungsbedingungen: