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Rund- & Flugreise: Meeresrauschen LIVE mit HITRADIO OHR und Schwarzwaldradio

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Live-Programm mit Stars von den 60ern bis in die 90er Jahre

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Mit HITRADIO OHR und Schwarzwaldradio erleben Sie die ersten sonnigen Frühlingstage an der atemberaubenden Türkischen Riviera in vollen Zügen. Jeder Tag hält für Sie unvergessliche Momente bereit und bietet die einmalige Gelegenheit, Ihre Lieblingsstars der 80er Jahre hautnah zu erleben. Lassen Sie sich von der warmen Sonne und dem kristallklaren Wasser verzaubern und genießen Sie fünf Tage voller Musik, Spaß und nostalgischer Erinnerungen. Kommen Sie mit uns in die Türkei zurück in die goldenen Zeiten der 80er Jahre!

Länderinfo Türkei

Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 29.07.2024

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen
  • Kinderreisepass: Ja
  • Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Dokument muss für die gesamte Reisedauer gültig sein

Die Einreise in die Türkei ist mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz nicht möglich.
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.
Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.
Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann.
Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt, die Ausfuhr bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 USD oder Gegenwert in TRY gestattet. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rückumtausch von TRY in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.
Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 USD ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich.
Im Übrigen dürfen folgende Waren und Mitbringsel bei Einreise in die Türkei pro erwachsene Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):

  • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 EUR,
  • 600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück), 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak (nur für Reisende über 18 Jahre),
  • 1 l Getränke mit Alkoholgehalt über 22%, 1 l Getränke mit Alkoholgehalt bis zu 22% (nur für Reisende über 18 Jahre),
  • Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie
  • fünf Stück Hautpflegemittel und Toilettenartikel,
  • 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee,
  • 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten..

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Bankkarte kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden; die türkischen Banken verlangen jedoch mittlerweile überwiegend eine Gebühr, die von den deutschen Banken nicht erstattet wird. Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. Teilweise muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.

Medizinische Versorgung
Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten des Landes sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser bieten ein annähernd europäisches Niveau. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Fachärzte stehen häufig erst im nächstgelegenen Krankenhaus zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass ein vorhandener gültiger Auslandskrankenschein T/A 11 in der Praxis häufig nicht akzeptiert wird. Daher sollte die Akzeptanz vor der Behandlung geklärt werden. Die Entscheidung über den Leistungsumfang liegt bei den Leistungserbringern vor Ort, das heißt Ärzten und Krankenhäusern. Oft wird eine finanzielle Vorleistung von den Versicherten verlangt. In Privatkliniken ist es üblich, vor Beginn der Behandlung eine gültige Kreditkarte oder Bargeld zu verlangen. Die Preise für Behandlungen in Privatkliniken können deutlich höher sein als die Preise für vergleichbare Leistungen in Deutschland. Daher sollten die Kosten, sowie Art und Umfang der Behandlung soweit möglich im Voraus abgesprochen werden.

Es gibt Fälle, in denen Krankenhäuser die Notlage von Patienten ausnutzen und Druck auf Kunden ausüben. Zudem haben viele Hotels in Urlaubsorten Vereinbarungen mit bestimmten Kliniken. Daher kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, Preise zu vergleichen.
Es ist sehr wichtig, sich vor einer Auslandsbehandlung gründlich zu informieren und ggf. den Versicherer oder andere vertrauenswürdige Quellen zu konsultieren, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dies gilt insbesondere für den Bereich der ästhetischen Chirurgie, da hier teilweise unterschiedliche Ausbildungs- und Hygienestandards gelten. Regressansprüche sind im Ausland oft nur schwer durchsetzbar. Krankenkassen übernehmen häufig keine Kosten für eventuell notwendige Korrekturen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
  • Klären Sie ggf. vor Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten.
  • Wenn Sie chronisch erkrankt sind und vor Ihrer Abreise bereits medizinischen Behandlungsbedarf absehen können sowie die finanzielle Vorleistung vermeiden wollen, können Sie sich von Ihrer Krankenversicherung das Formular T/A 12 ausstellen lassen, wodurch die Behandlungskosten im Regelfall gedeckt sind.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Natur und Klima
Am 6. Februar 2023 ereigneten sich in der Südosttürkei zwei schwere Erdbeben. Besonders betroffen sind die Provinzen Adana, Adiyaman, Diyarbakir, Elazığ, Gaziantep, Hatay, Kahramanmaraş, Kilis, Malatya, Osmaniye und Şanliurfa. Es gab zehntausende Tote und Verletzte. Viele Gebäude wurden zerstört oder schwer beschädigt.
Ein großer Teil der Türkei liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, sodass es zu vielen kleineren, aber auch schwereren Erdbeben kommt. Ggf. ist mit Erdrutschen, erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und lange andauernden Nachbeben zu rechnen.
Das Klima ist an der Süd- und Westküste mediterran und im anatolischen Hochland kontinental. Vor allem in den Sommermonaten kann es in der Türkei aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen. Starkregenfälle können Überflutungen und Erdrutsche verursachen. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über die Medien, Ihr Hotel und Ihren Reiseleiter über von Bränden und Überflutungen betroffene Gebiete und meiden Sie diese.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Weitere Informationen bieten die Deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei.

Infrastruktur/Verkehr
Die Türkei verfügt über gute Straßenverbindungen, ein dichtes Inlandsflugnetz und ein Schnellzugnetz zwischen einigen Großstädten.
Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Auseinandersetzungen im Straßenverkehr können bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer hervorrufen.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; bei Fahrten mit Anhängern 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung mit erhöhten Gefahren verbunden.. Unbewachte Parkplätze oder Campingplätze stellen ein Risiko für Reisende dar.
Bei angebotenen Jeep-Safaris entspricht der technische Zustand von Fahrzeugen nicht immer den üblichen Sicherheitsstandards. Reiseveranstalter übernehmen häufig keine Gewähr. Ungeübte Fahrer sind mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf Offroad-Strecken oft überfordert.
Bei einer Beteiligung an Verkehrsunfällen besteht unabhängig von der Schuld- oder Verursacherfrage ein hohes Risiko, dass türkische Gerichte eine Ausreisesperre bis zur endgültigen Klärung des Unfalls verhängen.
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten das Taxameter den Preis. Bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus üblich. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul können Taxifahrten schnell und ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Die Hotels können im Zweifel eine sichere Informationsquelle für Preise sein.
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.
Ausflüge werden oft mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten angeboten. Diese Werbeveranstaltungen dauern häufig sehr lange. Auch wenn kein Kaufzwang besteht, üben Mitarbeiter von Unternehmen und Reiseleiter oft entsprechenden Druck auf Touristen aus.

  • Fahren Sie aufmerksam und defensiv im Straßenverkehr und lassen Sie sich nicht auf Auseinandersetzungen ein.
  • Vermeiden Sie möglichst Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit außerorts.
  • Übernachten Sie möglichst nur auf bewachten Park- oder Campingplätzen.
  • Prüfen Sie bei Jeep-Safaris den technischen Zustand der Fahrzeuge. Fahren Sie selbst nur bei entsprechender Erfahrung.
  • Besonders in Istanbul: Informieren Sie sich vor einer Taxifahrt über den ungefähren Fahrpreis. Bestehen Sie ggf. auf Einschaltung des Taxameters.
  • Erkundigen Sie sich vor Antritt eines Ausflugs mit Kaufgelegenheit vorab über die Dauer und verwahren Sie sich gegen den Druck von „Verkäufern“.

Besondere Verhaltenshinweise
Die Türkei ist ein muslimisch geprägtes Land. Abseits der touristischen Badestrände empfiehlt es sich, das Verhalten und die Kleidung den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Während des Ramadan gibt es außerhalb der von Touristen frequentierten Gebiete Einschränkungen, und das Essen, Trinken und Rauchen werden tagsüber ggf. nicht geduldet.
Das Fotografieren von militärischen und anderen der Sicherheit dienenden Einrichtungen sowie von Grenzanlagen und Angehörigen der Sicherheitskräfte ist nicht erlaubt. Auch an bestimmten Orten wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr gepanschten Alkohols aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.

  • Informieren Sie sich bei Reisen im Land über Besonderheiten des Lebens in der Türkei und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie tagsüber außerhalb der Touristengebiete während des Ramadan zurückhaltend mit Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend, vergewissern Sie sich, ob Sie fotografieren dürfen, oder fragen Sie um Erlaubnis.

Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben. Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen. Ausländer, insbesondere allein oder in kleinen Gruppen reisende Frauen, sind vereinzelt von gewaltsamen, auch sexuellen Übergriffen betroffen. Auch Minderjährige, z.B. auf dem Weg zu den Toiletten in Lokalen, sind Ziel sexueller Übergriffe geworden.

Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Mit den unterschiedlichsten erfundenen Geschichten (z.B. Lotteriegewinn, Steuernachzahlung, drohende Vermögensnachteile) werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per internationalem Zahlungsdienstleister in die Türkei veranlasst. In letzter Zeit ebenfalls vorgekommen ist die Aufforderung meist per E-Mail zur sofortigen Zahlung einer angeblichen Transitgebühr des türkischen Zolls in z.T. erheblicher Höhe für Paketsendungen durch die Türkei, da diese angeblich sonst nicht weitergeleitet werden können. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, solche Gebühren werden nicht erhoben.

  • Seien Sie besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen vorsichtig.
  • Lassen Sie sich stets von Vorsicht leiten und praktizieren Sie immer situationsangemessenes und kulturbewusstes Verhalten. Dies trifft insbesondere auf alleinreisende Frauen vor dem Hintergrund der Berichte über sexuelle Übergriffe zu.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Zahlungsaufforderungen, Gewinnmitteilungen, Einladungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter oder Anrufen angeblicher Polizei – und Justizbeamten skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Rechtliche Besonderheiten
Seit 2017 wurden vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen und/oder mit einer Ausreisesperre belegt. Es ist davon auszugehen, dass die türkischen Strafverfolgungsbehörden umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland besitzen, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen als Grundlage für Strafverfolgungsmaßnahmen, z.T. mit vorläufigen Festnahmen und anschließender Untersuchungshaft oder Ausreisesperren, genutzt werden.
Türkische Strafverfolgungsbehörden berufen sich bei Festnahmen und Ausreisesperren auf die Mitgliedschaft in oder Unterstützung von bzw. Propaganda für Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der sogenannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit diesen Organisationen oder mit ihnen verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen, auch wenn die Berührungspunkte bereits jahrelang zurückliegen. Für die Begründung des Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann bereits ausreichen, in einem deutschen Vereinsregister als Vorstandsmitglied eines Vereins mit Bezug zu kurdischen Anliegen eingetragen (gewesen) zu sein, ohne dass der Verein in irgendeinem Zusammenhang mit der PKK steht. Es sind auch Personen betroffen, die vor einigen Jahren Petitionen an die Bundesregierung zu kurdischen Anliegen unterzeichnet haben, wie unter anderem die Petition „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ von 2014. Aussagen der türkischen Regierung vom 3. März 2019 zufolge droht auch Personen, die im Ausland u.a. an Versammlungen solcher Organisationen teilgenommen haben, bei ihrer Einreise in die Türkei eine Festnahme.
Des Weiteren sind öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen zu von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung staatlicher Institutionen und hochrangiger Persönlichkeiten verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Der Vorwurf lautet hier oftmals auf „Terrorpropaganda“ oder den im türkischen Strafrecht vorgesehenen Tatbestand der Präsidentenbeleidung. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den Sozialen Medien fallen, sei es durch Teilen, Kommentieren oder Liken eines fremden Beitrags, siehe auch Hinweise unter Aktuelles. Auch Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z. B. bei Journalisten zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift.
Ausreisesperren führen oft zu monatelangen oder sogar über mehrere Jahre dauernden Zwangsaufenthalten in der Türkei mit weitreichenden, mitunter existenzbedrohenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen. 
Das Fotografieren militärischer Anlagen und Angehöriger der Sicherheitskräfte oder in militärischer Sicherheitszonen ist verboten.
In der Türkei werden Drogendelikte besonders hart bestraft, zehn bis 20 Jahre Gefängnis für die Einfuhr, sechs bis 12 Jahre für die Ausfuhr von Drogen.
Ebenfalls mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahren wird der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von „Kultur- und Naturgütern“ geahndet, da diese als staatliches Eigentum gelten. Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt. In Einzelfällen wurden Haftstrafen verhängt. Es wird daher nachdrücklich davor gewarnt, von Händlern z. B. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Da es für Reisende praktisch unmöglich ist, selbst zu erkennen, ob ein solcher Gegenstand als Antiquität geschützt ist, sollten Reisende, die über keine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügen, generell Steine, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände nicht in ihrem Reisegepäck auszuführen versuchen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen.

Die Einfuhr von Waffen und Schneidwerkzeug, auch Camping-Messern, ist ohne besondere Erlaubnis verboten.

Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass in der Türkei unter Strafe steht, was auch in Deutschland verboten ist.

  • Informieren Sie möglichst die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Falle einer Festnahme oder einer Ausreisesperre.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalt Sie nicht verstehen. Bestehen Sie auf rechtlichen Beistand.
  • Führen Sie stets ein Ausweisdokument mit sich.
  • Verhalten Sie sich bei Sicherheitskontrollen möglichst kooperativ.

Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Reisehöhepunkte:

  • Exklusive Hörerreise
  • Stars der NDW 70´-80´-90´Jahre
  • Türkische Riviera
Reiseroute

Ihr Vorteil bei uns

  • Show Abende mit Markus, Magic Affair, Bernie Paul & Chris Andrews
  • Top 5-Sterne-Hotel
  • All inclusive Verpflegung

Inklusivleistungen:

  • Inkl. Hin- & Rückflug ab/bis Stuttgartoder Münchennach Antalya inkl. Steuern und Gebühren, 20 kg Freigepäck (weitere Flughäfen gegen Aufpreis)
  • Inkl. Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
  • Inkl. 4 Nächte im Limak Atlantis De Luxe Hotel & Resort in der gebuchten Zimmerkategorie
  • Inkl. All inclusive Verpflegung bestehend aus:
    • Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform
    • Nachmittags Kaffee/Tee und Kuchen, Nachtbuffet
    • Lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke sind zu den ausgeschriebenen Zeiten an den jeweils geöffneten Bars inklusive
    • Die Minibar wird täglich aufgefüllt (2 Erfrischungsgetränke, 2 Wasser, 2 Fruchtsäfte, 2 Bier)

  • Inkl. Meet and Greet mit den teilnehmenden Künstlern
  • Inkl. Shows von Markus, Chris Andrews, Bernie Paul und Magic Affair
  • Inkl. deutschsprachiger Reiseleitung

Nicht enthalten:

  • An- & Abreise zum/vom Flughafen
  • Ggf. Flughafenzuschläge
  • Persönliche Ausgaben
  • Trinkgelder
  • Fakultative Ausflüge
  • Weitere Getränke & Mahlzeiten
  • Reiseversicherung (Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung)
  • Alle nicht genannten Leistungen

Ihre Unterbringung

Limak Atlantis Belek, Standardzimmer Anbieter bzw. Reederei
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RIW Touristik Vorteile

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