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Urlaub im Alpenparadies Tessin

Hotel Delfino, Lugano Paradiso

Diese Reise führt Sie zu den schönsten Orten des Tessins und lässt Ihnen gleichzeitig genügend Flexibilität, um Ihre eigenen Entdeckungen zu machen. Das Tessin bietet eine einzigartige Kombination aus alpiner Bergwelt und mediterraner Landschaft. Entdecken Sie malerische Seen, historische Städte und charmante Dörfer. Besuchen Sie das lebhafte Lugano, den Hafen von Ascona, die drei Burgen in Bellinzona (UNESCO-Welterbe), das Verzascatal, die Brissago Inseln und die Aussichtsberge Monte Brè und Monte San Salvatore in Lugano – ganz flexibel und individuell per Bahn, Bus, mit Bergbahnen und mit dem Schiff. Die Reihenfolge Ihrer Aktivitäten liegt in Ihren Händen – gestalten Sie Ihre Reise also ganz nach Ihren Wünschen, denn in Ihrem Reisepreis ist die freie Nutzung der Bahnen und Busse im ganzen Tessin bereits eingeschlossen.

Länderinfo Schweiz

Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 30.07.2024

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, im Rahmen der Gültigkeit, siehe Anmerkungen.
  • Kinderreisepass: Ja
  • Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Dokument muss für die gesamte Reisedauer gültig sein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.

  • Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
  • Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 CHF aber deklarationspflichtig. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die deutsch-schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen. Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf 1 l (über 18%) bzw. 5 l (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak. Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

  • Bitte bedenken Sie, dass neben Alkohol und Tabakwaren auch andere Waren bzw. Lebensmittel Einfuhrbeschränkungen unterliegen können und eine Wertfreigrenze gilt.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der EUR vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist sehr gut. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Impfschutz
Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Infrastruktur/Verkehr
Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind. Der Gotthard-Basistunnel ist nach der Entgleisung eines Güterzuges voraussichtlich bis September 2024 für den Personenverkehr gesperrt. Personenzüge verkehren auf der Gotthard-Panoramastrecke. Die Reisezeit verlängert sich dadurch um etwa eine Stunde. Weitere Informationen gibt die Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB). Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden. Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1. Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h., dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss. Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang. Auf Bergstraßen hat das aufwärtsfahrende Fahrzeug Vorfahrt. Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen. Lawinenabgänge und Erdrutsche können in den Bergregionen ganzjährig auftreten und zur temporären Sperrung von Straßen und Bahnstrecken führen. Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Natur und Klima 
Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen. Bei Tauwetter, aber auch bei Starkregenereignissen kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
  • Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
  • Verlassen Sie ausgewiesene Wege, Pisten und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Rechtliche Besonderheiten
Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland und können mit Wirkung vom 1. Mai 2024 auch dort vollstreckt werden. Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins, siehe auch Infrastruktur/Verkehr.

Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000

Ihr Vorteil

  • Inkl. Ausflugserlebnisse im Wert
    von bis zu € 300,- p.P.
  • Freie Fahrt mit allen Bahnen und Buslinien in ganz Tessin und Schiffarten auf dem Luganersee und dem Lago Maggiore

Inklusivleistungen:

  • Inkl. 7 Nächte im Doppelzimmer Komfort mit Balkon im Hotel Delfino, Lugano Paradiso
  • Inkl. Halbpension in Form von:
    • 7x Frühstücksbuffet
    • 7x Abendessen

  • Inkl. 6 Tage freie Fahrt mit Bahnen und Buslinien im ganzen Tessin mit dem Ticino Ticket
  • Inkl. 6 Tage freie Fahrt mit den Schweizer Schifffahrtslinien auf dem Luganersee und dem Lago Maggiore
  • Inkl. 12 Erlebnisse** im Wert von bis zu € 300.-(Änderungen vorbehalten, alle Erlebnisse soweit in Betrieb) u.a.:
    • Bergbahnfahrt Monte Brè
    • Bergbahnfahrt Monte San Salvatore
    • Fahrt mit der Centovalli Bahn
    • Bergbahnfahrt Cardada
    • Artù Bahn in Bellinzona
    • Schifffahrt Lugano - Morcote - Ponte Tresa
    • Schifffahrt Lugano - Porlezza (IT)
    • Postautofahrt ins Verzascatal
    • Schifffahrt Locarno - Brissago - Ascona
    • Brissago Inseln
    • Hermann Hesse Museum

  • Inkl. Urlaubsmanuskript mit 12 Ausflugsvorschlägen und 8 Wandertipps zu den schönsten Orten im Tessin
  • Inkl. kostenloser Verleih von Wanderstöcken und Wanderrucksäcken
  • Inkl. Tourismustaxe, Service, MwSt.

Nicht enthalten:

  • An- & Abreise
  • Persönliche Ausgaben
  • Trinkgelder
  • Fakultative Ausflüge
  • Weitere Getränke & Mahlzeiten
  • Reiseversicherung (Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung)
  • Alle nicht genannten Leistungen

Ihre Unterbringung

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