VideosSpitzbergenshutterstock_1444579142Costa FavolosaAnbieter bzw. ReedereiTromsoshutterstock_216537322Isafjordurshutterstock_1490766620Ausflugstipp: Nordkapshutterstock_1664126356Akureyrishutterstock_323907449Longyearbyenshutterstock_674347621Tromsoshutterstock_639787702Costa FavolosaAnbieter bzw. ReedereiPooldeck bei NachtAnbieter bzw. ReedereiShoppingAnbieter bzw. ReedereiAn DeckAnbieter bzw. ReedereiCaféAnbieter bzw. ReedereiPooldeckAnbieter bzw. ReedereiWasserrutschenAnbieter bzw. ReedereiPiano BarAnbieter bzw. ReedereiTheaterAnbieter bzw. ReedereiArtriumAnbieter bzw. ReedereiLoungeAnbieter bzw. ReedereiDiscothekAnbieter bzw. ReedereiSamsara-SpaAnbieter bzw. ReedereiAn DeckAnbieter bzw. ReedereiGrand Bar PalatinoAnbieter bzw. ReedereiBarAnbieter bzw. ReedereiRestaurant Duca d'OrléansAnbieter bzw. Reederei
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Norwegen, Spitzbergen & Island

Costa Favolosa

Erleben Sie ab/bis Hamburg mit der Costa Favolosa das Beste, was der Norden zu bieten hat. Der erste Stopp Ihrer Reise führt Sie nach Stornoway auf der Isle of Lewis in Schottland, einem malerischen Ort, der für seine keltische Kultur und Geschichte bekannt ist. Von dort aus setzen Sie Ihre Reise nach Seydisfjördur in Island fort, einem charmanten Küstendorf, das von hohen Bergen umgeben ist. Weiter geht es nach Akureyri, der nördlichen Hauptstadt Islands, und dann nach Isafjördur, einem Ort, der für seine beeindruckende Fjordlandschaft bekannt ist. Ein besonderes Highlight Ihrer Reise sind die zwei Tage in Longyearbyen auf Spitzbergen, Norwegen. Hier haben Sie die Möglichkeit, die einzigartige arktische Landschaft zu erkunden und vielleicht sogar Eisbären in freier Wildbahn zu erleben. Anschließend führt Sie Ihre Reise zum Nordkap, dem nördlichsten Punkt Europas, in Honningsvag. Weiter südlich besuchen Sie Tromso, eine Stadt, die für ihre spektakulären Nordlichter bekannt ist, und schließlich Maloy, eine charmante Küstenstadt in Norwegen. Ihre unvergessliche Reise endet mit der Ausschiffung in Hamburg, wo Sie die vielen Eindrücke dieser faszinierenden Reise noch einmal Revue passieren lassen können.

Costa Crociere S.p.A.

Nützliche Informationen

Wissenswertes vor der Abreise


BUCHUNG UND ERFORDERLICHE ANGABEN
In Einhaltung der internationalen Vorschriften und um Ihnen eine rundum sorgenfreie Kreuzfahrt zu garantieren, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, die folgenden Daten über sich und die Personen, die mit Ihnen gemeinsam reisen, anzugeben. Diese Angaben sind nicht nur für den Abschluss der Buchung seitens Costa unabdingbar, sondern auch nützlich, um Ihnen weitere Serviceleistungen zu bieten:

  • Vor- und Nachname laut Ausweisdokument, mit dem Sie reisen werden
  • Geburtsdatum und -ort, Nationalität, Geschlecht (m/w)
  • Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Notfall-Mobilnummer
  • Je nach Route erforderliches Ausweisdokument (Nummer, Ausstellungsdatum und -ort, Ablaufdatum)
  • Vor- und Nachname sowie Telefonnummer eines Familienmitglieds oder Freundes, das bzw. den Costa gegebenenfalls während der Kreuzfahrt im Notfall kontaktieren kann
  • Costa-Club-Zugehörigkeit, damit Sie die Ihnen zustehenden Vorteile nutzen können

PASSDATENEINGABE: Bitte beachten Sie die Passdatenpflicht für unsere Abfahrten in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Asien. Laut Vorgabe unserer Partner-Fluggesellschaften ist es für Abfahrten in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Asien zwingend erforderlich, umgehend bei Buchung die Passdaten zu übermitteln. Diese können auf www.mycosta.de über den Web-Check-in eingetragen werden.

Gäste mit besonderen Bedürfnissen

Costa ist speziell um das Wohl der Gäste bemüht, die aufgrund von Geh- und Sehbehinderungen oder anderen Einschränkungen besondere Bedürfnisse haben, deshalb verfügt jedes Costa Schiff über ein limitiertes Kontingent an behindertenfreundlichen Kabinen. Diese Kabinen sind auf den Decksplänen mit dem Buchstaben „H“ gekennzeichnet. Es ist notwendig, dass Sie Costa informieren, wenn bei Ihnen im Notfall das Erfordernis persönlicher Assistenz besteht (wenn Sie z. B. auf einen Rollstuhl angewiesen sind), damit Costa die entsprechenden Vorbereitungen treffen kann. Diese Informationen müssen zum Zeitpunkt der Buchung über das Reisebüro angegeben oder Costa direkt mitgeteilt werden. Ihre Sicherheit hat bei Costa höchste Priorität. Wenn Sie Ihre Sammelstation in einem Notfall nicht selbständig, sondern nur mit Hilfe zügig erreichen können, ist die Reise mit Costa ausschließlich mit einer volljährigen, gesunden und verantwortlichen Begleitperson möglich, die Sie im Notfall unterstützen kann. Generell empfehlen wir, dass Sie gemeinsam mit einer Begleitperson reisen. Bitte stimmen Sie sich auch mit der Fluggesellschaft ab, wenn Sie den Flug individuell und nicht über Costa gebucht haben. Wenn für Sie aufgrund Ihrer besonderen Bedürfnisse eine Begleitperson erforderlich ist, freuen wir uns, diese in Bezug auf den reinen Kreuzfahrtpreis gratis in einer behindertenfreundlichen Kabine an Bord empfangen zu dürfen; die Begleitperson reist mit Ihnen in dieser Kabine. Zur Inanspruchnahme dieses Angebots ist es erforderlich, Costa bei der Buchung über Ihre besonderen Bedürfnisse zu informieren. Die entsprechenden Unterlagen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Bestätigung bei Costa eingehen. Die kostenlose Unterbringung Ihrer Begleitperson wird so lange garantiert, wie behindertenfreundliche Kabinen zur Verfügung stehen; sie ist nicht mit den Angeboten „Happy Family Comfort“, „Single mit Kind“ und Sonderangeboten (z.B. Basic- oder Special-Preis) kombinierbar. Bei Buchungen mit 3 oder 4 erwachsenen Gästen in einer Kabine wird die kostenlose Reisemöglichkeit für die Begleitperson auf das 3. oder 4. Bett angewendet. Wird eine behindertenfreundliche Kabine gebucht, obwohl kein Gast in der Kabine sie aufgrund einer eingeschränkten Mobilität benötigt, behält Costa sich das Recht vor, sie bei Bedarf zu tauschen. Wir weisen darauf hin, dass sich in einigen Häfen der Landgang für Gäste mit eingeschränkter Mobilität als schwierig erweisen könnte, vor allem wenn die Ausschiffung in Beibooten erfolgt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage auf www.costakreuzfahrten.de/faq. Auch sind nicht alle Landausflüge behindertengeeignet. Lassen Sie sich im Reisebüro oder von unseren Reiseberatern unter 040 / 570 12 13 14 beraten.

Minderjährige
Bitte denken Sie daran, dass Kinder unter 18 Jahren nicht ohne Begleitung Erwachsener an Bord unserer Schiffe reisen dürfen. Bei Bedarf und je nach Verfügbarkeit können Rollbetten (Größe ca. 60 cm x 180 cm) bzw. Babybetten (Größe ca. 110 cm x 55 cm, für Kleinkinder bis zu 1 Jahr) zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass es bei Buchung einer Innenkabine aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist, Roll- bzw. Babybetten dazuzubuchen. Außerdem können nicht beide Varianten zeitgleich in derselben Kabine bereitgestellt werden.


PAPIERE

Reisedokumente

Bei Buchung in Ihrem Reisebüro werden Ihnen die Reiseunterlagen dort ausgehändigt. Haben Sie direkt bei Costa gebucht, erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen per E-Mail, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben. Die Übersendung der folgenden Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung bei Costa und nach Eingabe der erforderlichen Daten in das Online-Schiffsmanifest durch Sie oder Ihr Reisebüro frühestens drei Wochen vor der Abfahrt:

  • Kreuzfahrtticket
  • Einschiffungsformular
  • Gepäckanhänger
  • Flugtickets und/oder Zugfahrkarten (sofern vorgesehen)
  • Übersicht über bereits gebuchte Serviceleistungen
  • Informationen über erforderliche Dokumente und Visa (diese gelten für deutsche Staatsbürger), Ein- und Ausschiffung und Notfallnummern

Für weitere Informationen zu den Modalitäten und Zeiten der Übersendung der Reiseunterlagen bitten wir Sie, sich an Ihr Reisebüro oder telefonisch an Costa unter der Nummer 040 / 570 12 13 14 zu wenden. Außerdem können Sie sich auf www.mycosta.de mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie der Buchungsnummer einloggen und finden dort in Ihrem persönlichen Bereich unter anderem Folgendes:

  • Angaben zur Buchung
  • Kreuzfahrtticket im PDF-Format zum Ausdrucken, wenn die Reise vollständig bezahlt ist
  • Gebuchte oder gekaufte Serviceleistungen


Pässe und Visa

Jeder Reisende benötigt einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass oder Personalausweis. Bitte beachten Sie, dass Costa generell voraussetzt, dass die Reisedokumente nach Reiseende noch 6 Monate gültig sind, auch wenn in einzelnen Ländern weniger strenge Voraussetzungen gelten. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (auch unter 10 Jahren) benötigen generell einen Kinderreisepass mit Lichtbild. In einigen Ländern wird jedoch auch für Kinder ein normaler Reisepass als Einreisedokument gefordert. Aufgrund der oft nicht einheitlichen Praxis bei der Einreise und der zum Teil auch kurzfristigen Änderungen empfehlen wir dringend, sich noch einmal rechtzeitig vor Reisebeginn über die dann aktuellen Einreisebestimmungen, insbesondere auch für Kinder, zu informieren. Für deutsche Staatsangehörige stehen hierfür z. B. die Informationen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) zur Verfügung. Für die Visumbeantragung empfehlen wir Ihnen, den umfassenden, gebührenpflichtigen Service der CIBT VisumCentrale GmbH auf www.cibtvisas.de/costa oder unter Tel. 030 / 230 95 91 75 zum Costa Vorzugspreis zu nutzen.
Die in diesem Katalog dargestellten Hinweise zu den Einreise- und Gesundheitsbestimmungen gelten für Gäste mit deutscher Staatsbürgerschaft, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft oder Erstwohnsitz im Ausland). Deutsche Staatsangehörige, bei denen besondere Verhältnisse gegeben sind, sowie Angehörige anderer Nationen erhalten die geltenden Einreisebestimmungen vor der Buchung in ihrem Reisebüro, auf www.costakreuzfahrten.de oder unter 040 / 570 12 13 14.
Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine Einreise ohne ein ausreichendes und gültiges Reisedokument zu erheblichen Kosten für den jeweiligen Reisenden führen kann. Weiter kann es bei Einreise in einigen Ländern zu Schwierigkeiten kommen, wenn Ihr Ausweisdokument schon einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurde (z. B. Kroatien). Deshalb bitten wir darum, wenn dies bei Ihnen zutrifft, sich gesondert bei der entsprechenden Botschaft vorab zu informieren. Zusätzlich zu den vorgenannten Reisedokumenten benötigen deutsche Staatsangehörige für die meisten der in diesem Katalog genannten Zielgebiete kein gesondertes Visum. Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen oder Besonderheiten bezüglich Passund Visabestimmungen einzelner Zielgebiete. Sollte nach Ende der Kreuzfahrt ein weitergehender Aufenthalt im Zielgebiet gewünscht sein, informieren Sie sich bitte über die notwendigen Aufenthaltsgenehmigungen. Das Schiffsmanifest mit Ihren persönlichen Daten muss bis spätestens 30 Tage vor der Reise ausgefüllt werden. Sie können dies bequem über www.mycosta.de erledigen.

Besonderer Hinweis für Minderjährige
In vielen Ländern, insbesondere in Mittel- und Südamerika, aber auch in Europa (z. B. Kroatien), Asien, Madagaskar und den französischen sowie britischen Überseegebieten, kann es zu Einschränkungen für Minderjährige kommen, die allein oder lediglich in Begleitung einer sorgeberechtigten Person reisen. Deshalb sollten Minderjährige, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen. Diese sollte mindestens auch in englischer Sprache verfasst und vom entsprechenden Konsulat des Reiselands amtlich beglaubigt sein. Genauere Informationen erhalten deutsche Staatsangehörige auf www.auswaertiges-amt.de

Besonderer Hinweis zu bestehenden Teilreisewarnungen

Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Katalogs Teilreisewarnungen des deutschen Auswärtigen Amtes für die Zielgebiete dieses Katalogs nicht vorlagen. Informationen erhalten deutsche Staatsangehörige auf www.auswaertiges-amt.de.

Hinweise für Reisen innerhalb der EU/des Schengenraums
Für alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie im Schengenraum, hierzu zählen z. B. auch Norwegen und Island, angelaufen werden, benötigt jeder Reisende einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen einen Kinderreisepass mit Lichtbild.

Hinweise für Reisen außerhalb der EU/des Schengenraums/Norwegen/Islands
Außerhalb der EU/des Schengenraums ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige nur mit einem gültigen Reisepass möglich, der in der Regel nach der Ausreise noch 6 Monate gültig sein muss. Der Personalausweis wird als Reisedokument nicht anerkannt. Ob ein Visum für Ihre Reise erforderlich ist, hängt von den zu bereisenden Ländern ab. Dabei ist es unerheblich, ob Sie das Schiff im entsprechenden Hafen verlassen oder an Bord bleiben, sich im Transit befinden oder ein- bzw. ausschiffen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Reisepass über ausreichend freie Seiten verfügt. Wir empfehlen zwei freie Seiten pro angefahrenem Land. Costa ist nicht verpflichtet, vor Reisebeginn die Vollständigkeit der notwendigen Visa zu prüfen.


GESUNDHEITSHINWEISE UND IMPFVORSCHRIFTEN
Bitte beachten Sie, dass die Sonneneinstrahlung an Deck eines Schiffes intensiver ist. Wir empfehlen daher, eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung zu tragen sowie Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor zu verwenden. In tropischen und subtropischen Regionen empfehlen wir die Verwendung von geeignetem Mückenschutz. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen, insbesondere von Magen-Darm-Erkrankungen oder Fieber, bitten wir um eine umgehende Vorstellung im Bordhospital. Bitte trinken Sie in den Zielgebieten kein Leitungswasser, achten Sie darauf, dass die Wasserflaschenverschlüsse beim Kauf noch verschweißt sind, und treffen Sie sorgfältige Hygiene-vorkehrungen für die Nahrungsmittelaufnahme beim Landgang. Nahrungsmittel von Straßenständen oder aus günstigen Straßenrestaurants sollten nach Möglichkeit gemieden werden, da i. d. R. die erforderlichen Hygienemaßnahmen bei der Nahrungszubereitung nicht eingehalten werden. Grundsätzlich trägt regelmäßiges Händewaschen zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit und der aller Mitreisenden bei. Zum Zeitpunkt der Drucklegung (November 2019) empfiehlt der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes in vielen Zielgebieten einen Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A, Typhus und ggf. FSME. In einigen Gebieten wird eine Gelbfieber- und Tollwutimpfung empfohlen bzw. behördlich vorgeschrieben und auf das Risiko einer Infektion mit Malaria oder Denguefieber hingewiesen (siehe Hinweise unten). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig (ggf. bei Ihrem Hausarzt) über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen sowie andere Prophylaxen. Gästen einer Weltreise empfehlen wir, sich vorab von einem Reisemediziner beraten zu lassen. Da in einigen europäischen Ländern sowie Russland Masern aufgetreten sind, sollte der Impfstatus bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen überprüft und ggf. ergänzt werden. Ein ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken sollte ggf. auch eingeholt werden. Aktuelle und ausführliche Informationen zum Impfschutz finden Sie u. a. auf der Internetseite des Centrums für Reisemedizin (www.crm.de) oder den entsprechenden Seiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Wir empfehlen zusätzlich unbedingt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung und das Beisichführen Ihres Impfpasses.

Gelbfieber/Tollwut
In den Costa Fahrtgebieten Afrika, Asien, Karibik, Mittelamerika und Orient ist in vielen Ländern nach Aufenthalt in einem Gelbfiebergebiet bzw. bei Einreise in ein Land mit Gelbfiebergebieten die Gelbfieberschutzimpfung empfohlen. Bei fehlender Impfung können die Behörden der jeweiligen Länder den Landgang verweigern.
Ein gültiger Impfnachweis beginnt 10 Tage nach der Impfung und ist dann lebenslang gültig. Eine Erneuerung nach 10 Jahren ist empfohlen für Australien, Malaysia, Mauritius, Seychellen und Thailand. Abgesehen von der Impfpflicht ist in Gelbfiebergebieten die Vorbeugung vor der Erkrankung durch den wirksamen Impfschutz sinnvoll und grundsätzlich empfohlen. Für einen guten Mückenschutz sollte stets gesorgt werden. Darüber hinaus wird für die vorgenannten Fahrtgebiete eine Impfung gegen Tollwut empfohlen.

Malaria/Chikungunya-/Denguefieber
In den Costa Fahrtgebieten Afrika, Asien, Indien, Karibik, Mittelamerika sowie Südeuropa existiert ein Risiko, an Malaria, Chikungunya- oder Denguefieber zu erkranken. Daher wird vor Abreise in diese Gebiete eine individuelle Beratung beim Arzt zur Prophylaxe gegen diese Krankheiten unbedingt empfohlen. Der wichtigste Schutz gegen Malaria, Chikungunya- und Denguefieber bleibt jedoch die Expositionsprophylaxe, d. h. der Schutz vor Mückenstichen:

  • Durch entsprechende Kleidung: helle, weite und Knöchel sowie Arme bedeckende Kleidungsstücke und Kopfbedeckung
  • Durch mückenabweisende Mittel, z. B. Moskitonetze, Anwendung von geeigneten Insektenschutzmitteln

Bitte beachten Sie, dass auch Monate nach der Rückkehr aus einem Malaria-/Chikungunyafieber-/Denguefieber-Gebiet bei Fieber oder anderen unklaren Krankheitssymptomen unbedingt und unverzüglich ärztlicher Rat eingeholt werden muss.

Zika-Virus

In vielen Ländern existiert aktuell eine Warnung vor dem Zika-Virus. Diese Warnung richtet sich insbesondere an Frauen, die schwanger sind, und Frauen, die beabsichtigen, schwanger zu werden, sowie ihre Partner. Um weitere Informationen über das Zika-Virus zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt zu kontaktieren oder sich auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes auf www.auswaertiges-amt.de, der staatlichen Gesundheitsbehörden der CDC (Centers for Disease Control and Prevention) auf www.cdc. gov/zika bzw. der panamerikanischen Gesundheitsorganisation PAHO (Pan American Health Organization) auf www.paho.org zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen dem Stand November 2019 entsprechen und sich möglicherweise bis zum Beginn Ihrer Reise Änderungen ergeben haben könnten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise über mögliche Änderungen.

Beschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge

Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord der Schiffe von Costa ist die Beförderung von werdenden Müttern, die sich bei Reiseende in der 24. oder in einer späteren Schwangerschaftswoche befinden, und Säuglingen unter sechs Monaten nicht möglich (siehe Art. 11 der „allgemeinen Reisebedingungen“). Bitte beachten Sie, dass auf allen Routen, die drei oder mehr aufeinanderfolgende Seetage aufweisen, für Säuglinge ein Mindestalter von zwölf Monaten gilt. Diese Begrenzung gilt auch, wenn es sich um Transatlantik- Kreuzfahrten, Weltreisen und Kreuzfahrten mit einer Dauer von 15 Nächten oder mehr handelt, ebenso wie bei jeglicher Reiseroute, bei der aufgrund ihrer spezifischen Merkmale der hundertprozentige Schutz der Gesundheit unserer kleinen Gäste nicht garantiert werden kann. Aus Sicherheitsgründen sind schwangere Reisende bei Antritt der Kreuzfahrt verpflichtet, durch Vorlage eines von einem Gynäkologen ausgestellten ärztlichen Attests (auf Englisch), das nicht älter als eine Woche sein darf, nachzuweisen, dass gegen die Teilnahme an der Reise keine medizinischen Bedenken bestehen und dass insbesondere keine Risikoschwangerschaft vorliegt. Aus dem Attest muss sich darüber hinaus die Schwangerschaftswoche ergeben.


GEPÄCK
Ihr Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Medikamente, Laptops und Tablets, Kameras, Wertgegenstände oder empfindliche Gegenstände müssen im Handgepäck an Bord gebracht werden. Das Handgepäck darf eine Größe von 55 cm x 35 cm x 25 cm nicht überschreiten, damit es bei den Sicherheitskontrollen durchleuchtet werden kann. Koffer dürfen ein Maximalgewicht von 20 kg haben (bitte beachten Sie abweichende Regelungen bei der Flug- und Busanreise). Es ist grundsätzlich (sowohl bei der Anreise als auch während der Reise) nicht erlaubt, Lebensmittel (insbesondere alle Fleisch-, Geflügel- und Fischprodukte, Milchprodukte, Obst und Gemüse) mit an Bord zu bringen. Es ist nicht gestattet, Waffen, Munition und Explosivstoffe aller Art mit an Bord zu bringen. Die Mitnahme gefährlicher Chemikalien (z.B. Säuren und entflammbare Substanzen in unüblichen Mengen) ist ebenso verboten wie die Mitnahme von Feuerwerkskörpern und Gegenständen, die durch ihr Heizelement eine Brandgefahr darstellen können (z.B. Wasserkocher und Bügeleisen). Zudem sind Drohnen jeglicher Art, Laser, Laserpointer und Funkgeräte aus Sicherheitsgründen an Bord nicht gestattet. Bitte beachten Sie außerdem die gültigen Vorschriften zur Gepäckbeförderung bei der Fluganreise oder beim Bustransfer, insbesondere hinsichtlich der Gewichtsbegrenzung und der Anzahl der Gepäckstücke. Weitere Informationen auf www.costakreuzfahrten.de



Auf Kreuzfahrt

SICHERHEITSCHECK (SECURITY)
Für die Sicherheit der Gäste ist unser Security-Personal an Bord zuständig, das Personen und Gepäck bei Betreten und Verlassen des Schiffs in allen Anlaufhäfen im Rahmen einer Sicherheitskontrolle überprüft und durchleuchtet. Bitte arbeiten Sie mit unserem Personal zusammen, damit die Kontrollen schnell und effizient durchgeführt werden können. Auch das Gepäck, das wir auf Ihre Kabine bringen, wird am Tag der Einschiffung kontrolliert. Wir bitten Sie auch, auf den Landausflügen keine Waffen, Messer, Dolche, Schwerter oder ähnliche Gegenstände zu kaufen. Falls sich ein solcher Artikel in Ihrem Besitz befinden sollte, werden Sie vom Sicherheitspersonal des Schiffs aufgefordert, ihn an Land zu lassen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass es gemäß den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, die Costa im Sinne seiner Gäste anwendet, verboten ist, in irgendeiner Art von Gepäck Flüssigkeiten und Lebensmittel jeglicher Form mit an Bord zu bringen. Die einzigen Ausnahmen bilden Körperpflegeprodukte (z. B. Shampoo, Duschbad, Creme), Medikamente, Babyartikel oder Babynahrung sowie Produkte oder Lebensmittel für spezielle, entsprechend bescheinigte, vor Abreise angemeldete, Diäten. Das Verbot umfasst auch Getränke oder Lebensmittel, die während der Landgänge in den Anlaufhäfen gekauft wurden. Typisch regionale Produkte, die eventuell während der Landgänge gekauft wurden, werden an Bord für Sie verwahrt und Ihnen am Ende der Kreuzfahrt ausgehändigt.

Besondere Einschränkungen für die Malediven
Auf den Malediven ist jeglicher Rauschgiftbesitz strikt verboten. Verstöße können selbst bei geringen Mengen auch für Touristen schwere Strafen zur Folge haben. Ebenfalls verboten sind Gegenstände mit pornografischem Inhalt (sog. Sexspielzeug, Bücher, Zeitschriften, Filme und Software), gegen den Islam gerichtete religiöse Materialien, Casino-Chips, Produkte aus Tieren (Elfenbein, Schildpatt), Schweinefleisch und auf Schweinefleisch basierende Lebensmittel, Schwerter, Dolche, alkoholische Getränke. Da das Recht und die Werteordnung auf den Malediven vom Islam und dem islamischen Recht, der Sharia, geprägt sind, raten wir unseren Gästen, sich nicht allzu freizügig zu kleiden und Gesten der Zuneigung in der Öffentlichkeit zu vermeiden.

Besondere Einschränkungen für Thailand

Die Einfuhr von sog. Verdampfern, z.B. E-Zigaretten (auch IQOS), E-Barakus, und Zubehör nach Thailand ist verboten und kann mit Gefängnisstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.


SICHERHEIT AN BORD
Wir bitten Sie, sobald Sie an Bord kommen, sich mit unseren Sicherheitsbestimmungen vertraut zu machen. Hierfür stehen Ihnen die Informationen an der Innenseite Ihrer Kabinentür zur Verfügung. Ein wenige Minuten dauernder Film zur Sicherheit an Bord steht Ihnen auf der Kabine zur Verfügung. Der Bordzeitschrift „Diario di Bordo“ (Tagesprogramm) entnehmen Sie bitte den Zeitpunkt der Notfallübung. Diese Notfallübung findet vor der Abreise statt und alle Passagiere sind zur Teilnahme verpflichtet. Der Hauptzweck dieser Übung besteht darin, Sie mit dem Rettungsweg vertraut zu machen, der Sie zu Ihrem Sammelplatz führt. Dieser ist ganz leicht zu finden, denn unser Personal erwartet Sie schon auf den Gängen des Schiffs, um Sie dorthin zu lotsen. Außerdem finden Sie auch an der Innenseite Ihrer Kabinentür ein Hinweisschild mit dem Rettungsweg. Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihrer Bekleidung, dass die Übung ggf. im Freien stattfindet, und denken Sie auch daran, Ihre Schwimmweste anzulegen. Sobald Sie an Ihrem Sammelplatz angekommen sind, machen wir Sie mit den Abläufen im Fall einer Notsituation vertraut. Die Sicherheit der Gäste und der Besatzung hat für Costa von jeher höchste Priorität. Alle Besatzungsmitglieder besitzen einen BST-Nachweis (BST = Basic Safety Training), eine Basis-Sicherheitsausbildung, die durch ein international anerkanntes Ausbildungszentrum durchgeführt wird. Zusätzlich werden sie durch ein intensives Schulungsprogramm mit dem Schiff vertraut gemacht und festigen ihre erworbenen Kenntnisse in regelmäßigen Trainingseinheiten während ihres Aufenthalts an Bord. Außerdem erhält das Personal je nach Funktion weitere Schulungen entsprechend dem jeweiligen Einsatzbereich. Beispielsweise nehmen die für den Feuerschutz zuständigen Personen regelmäßig an Feuersimulationen an Land teil. Dabei werden sie von qualifizierten Ausbildern der VVFF (spezialisierte Brandbekämpfungsorganisation) in den neuesten Techniken der Brandbekämpfung geschult. Sowohl italienische als auch internationale Ausbilder unterstützen uns bei dieser Schulungsform.


RESTAURANTS UND GASTRONOMIE


Spezielle Diäten
Die Einhaltung spezieller Diäten kann nur dann gewährleistet werden, wenn dies bei der Buchung angegeben und vereinbart wird. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall mit, ob Sie an eine bestimmte Diät gebunden sind – z. B. hypoglykämisch für Diabetiker oder glutenfrei – oder ob eine andere Unverträglichkeit/Allergie berücksichtigt werden muss. Eine eventuelle Spezialbehandlung in Bezug auf die Lebensmittel kann nur im Hauptrestaurant sicher gewährleistet werden. Im Sinne eines effizienten Services für unsere Gäste sind diese gebeten, am Tag der Einschiffung ihre Bedürfnisse bei der Maitre Sprechstunde nochmals mitzuteilen.

Vegane Gerichte
Auch Veganer werden bei uns an Bord kulinarisch verwöhnt. Informieren Sie uns einfach direkt bei der Buchung Ihrer Kreuzfahrt über etwaige Vorlieben. Von der Vorspeise bis zum Dessert – bei uns kommen auch Gäste mit besonderen Ansprüchen garantiert in den vollen Genuss der exzellenten Küche von Costa. Bitte sprechen Sie nach der Einschiffung auch den Maître an; er wird Ihnen gerne behilflich sein, Ihre kulinarischen Wünsche zu erfüllen.

Bars und Cafés

Bei den Getränken an Bord kommen zum Endbetrag 15% Getränkegebühr hinzu.

Getränkepakete

Getränkepakete sind personenbezogen, nicht übertragbar und nicht teilbar. Sie müssen von allen Gästen einer Kabine mit derselben Buchungsnummer gemeinsam gebucht werden. Pakete mit alkoholischen Getränken sind nur für Gäste ab 18 Jahren (für Gäste aus den USA ab 21 Jahren) reserviert. Sie bestehen aus einer Auswahl an alkoholischen und alkoholfreien Getränken, die im Glas serviert werden und auch am Ankunftstag beansprucht werden können. Es werden keine ganzen Flaschen Wein oder Spirituosen serviert. Ausgenommen sind Produkte aus der Minibar, vom Kabinenservice oder Premium-Getränke (gilt nicht für das Paket Intenditore). Der Service wird Gästen, die unter Alkoholeinfluss stehen, verweigert.


BEZAHLUNG AN BORD


Bordkarte
An Bord erhalten Sie Ihre persönliche Bordkarte. Ausschließlich diese ist für sämtliche Ausgaben an Bord zu nutzen. Jeder Einkauf wird automatisch auf Ihr persönliches Kabinenkonto gebucht. So müssen Sie sich keine Gedanken machen, ob Sie auch genügend Bargeld für Ihre täglichen Ausgaben bei sich führen. Laden Sie Ihre Bordkarte innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft auf dem Schiff ganz einfach auf, indem Sie einen Mindestbetrag von 150 EUR/USD (je nach Schiffswährung) in bar hinterlegen oder Ihre Kreditkarte registrieren lassen. Sollten Ihre Ausgaben an Bord die Einlage übersteigen, können Sie Ihre Karte während der Reise erneut aufladen. Wenn Sie keine Kreditkarte registrieren lassen, keinen Betrag in bar hinterlegen oder mehr als 200 EUR/USD ohne Kreditkartenregistrierung bzw. hinterlegte Kaution ausgeben, wird Ihre Bordkarte innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft an Bord gesperrt. Die Karte kann auch während Ihrer Reise gesperrt werden, wenn die von Ihnen hinterlegte Kaution die Ausgaben nicht mehr deckt.

Kreditkarten
Die Registrierung Ihrer Kreditkarte ist für Sie die bequemste, einfachste und schnellste Lösung, damit Sie Ihren Urlaub entspannt genießen können. Sie können Ihre Karte innerhalb von 24 Stunden, nachdem Sie an Bord gegangen sind, an den auf dem Schiff befindlichen und dafür vorgesehenen Multimediastationen sowie beim Service-und-Informations-Desk persönlich registrieren lassen. Bordausgaben werden Ihrer Kreditkarte täglich belastet. Folgende Kreditkarten werden an Bord akzeptiert: American Express, Visa und MasterCard. Folgende Karten können wir leider nicht akzeptieren: Kundenkarten, Prepaid-Karten, aufladbare Karten sowie Visa Electron, Postepay, Bancomat, Postamat und Cirrus Maestro. Wir empfehlen Ihnen, vor der Abfahrt bei Ihrer Bank nachzufragen, welche Art von Karte Sie besitzen und wie deren Nutzungsmodalitäten sind.

EC-Karten und persönliche Schecks
Bitte beachten Sie, dass wir an Bord keine Bezahlung mit EC-Karten oder in Form von persönlichen Schecks annehmen können.

Währung an Bord und Wechselservice
Die offizielle Währung an Bord ist der Euro. Nur auf Kreuzfahrten mit Abfahrt ab asiatischen, nord- und südamerikanischen Häfen ist die offizielle Bordwährung der US-Dollar. In der Wechselstube beim Service-und-Informations-Desk des Schiffs wird Bargeld gewechselt. Die Wechselstube ist zu den im Tagesprogramm angegebenen Zeiten geöffnet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir an Bord keine Bargeldauszahlungen gegen Kreditkarte leisten können, und empfehlen Ihnen daher, genügend Fremdwährung für die Landgänge mitzunehmen.

Trinkgelder an Bord
In der internationalen Kreuzfahrt ist es üblich, den guten Service der Crew zu honorieren. Wir bei Costa Crociere sind davon überzeugt, dass ein hervorragender Service Teil der Dienstleistungsmentalität der Kreuzfahrtindustrie ist und die Leistung jedes Einzelnen den entscheidenden Unterschied ausmacht. Deshalb beinhaltet der von Ihnen zu zahlende Reisepreis bereits die Trinkgelder; gesonderte Trinkgelder werden an Bord nicht erwartet.


WEITERE INFORMATIONEN

Zollbestimmungen

Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Kamera und Videokamera, können i. d. R. zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen, explosiven/feuergefährlichen Gegenständen, wie insbesondere auch Feuerwerkskörpern, sowie von jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen Medien ist verboten. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch und Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus geschützten Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere, Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist auch beim Sammeln am Strand geboten: bedrohte Arten könnten darunter sein. Teilweise sind auch Antiquitäten oder Kulturgüter von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel bei und informieren Sie sich rechtzeitig. Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen drohen schwere Sanktionen wie Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen. Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computern, Software und Kleidung u.s.w. sowie deren Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/ Ausfuhrbestimmungen. Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und der deutschen Zollbehörden (www.zoll.de). Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvorschriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Reisebeginn, z. B. auf www.auswaertiges-amt.de oder www.zoll.de, über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen. Für die Einreise nach Deutschland gelten folgende Regelungen:

Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent, 4 Liter nicht schäumende Weine, 16 Liter Bier sowie Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf entsprechen, zollfrei mitführen. Bei anderen Waren (z. B. Kleidung) gilt i. d. R. eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 430 EUR (Stand Oktober 2019).

Einreise aus EU-Staaten
Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf.

  • Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 1.000 g Rauchtabak
  • Alkoholische Getränke: 10 l Spirituosen, 10 l alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops), 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (z. B. Likör, Portwein, Madeira und Sherry), 60 l Schaumwein, 110 l Bier
  • Kaffee: 10 kg

Abweichend von diesen Richtmengen gilt folgende Sonderregelung: Für Zigaretten, die Sie in Ihrem Reisegepäck aus Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Ungarn nach Deutschland mitbringen, gilt seit 1. März 2014 eine Steuerfreimenge von 300 Stück. Für jene Zigaretten, die Sie über diese Freimenge hinaus mitführen, müssen Sie die Tabaksteuer beim Zollamt unverzüglich (mündlich) anmelden und entrichten.

Arznei- und Betäubungsmittel
Der Umgang mit Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt i. d. R. strengen Vorschriften oder ist zum Teil auch gänzlich untersagt. Unter Umständen ist bei der Mitnahme von Arzneioder Betäubungsmitteln, auch für den eigenen Bedarf oder von lediglich geringen Mengen solcher Mittel, ein Nachweis über die konkreten Inhalts- bzw. Wirkstoffe erforderlich. Auch schriftliche Erklärungen des Hausarztes, die in manchen Fällen von einer Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden müssen, werden von einigen Ländern gefordert. Sollten Sie auf Ihrer Reise Arzneioder Betäubungsmittel mit sich führen wollen oder müssen, informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig darüber, ob Sie diese Medikamente mitnehmen dürfen oder ob Einfuhrbeschränkungen bestehen und welche besonderen Voraussetzungen oder Dokumente für die Einfuhr der Medikamente in die verschiedenen Reiseländer ggf. zu beachten sind. In jedem Fall sollten Medikamente immer in der Originalverpackung mitgenommen werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den diplomatischen Vertretungen der jeweiligen Zielländer.

Reedehäfen
In einigen Häfen liegt das Schiff auf Reede, einem Ankerplatz vor dem Hafen. Dann erfolgt die Ausschiffung mit Tenderbooten.

Anlegen am Kai

Wir weisen darauf hin, dass in einigen Häfen ein technischer Stopp erfolgt (u.a. in Häfen mit kleinen Kaianlagen), um Gästen, die einen Ausflug gebucht haben, den Landgang zu ermöglichen.

Rauchverbot
Mit Rücksicht auf die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Gäste sind alle Kabinen (eine Ausnahme bilden die privaten Balkone Ihrer Kabine) und nahezu alle öffentlichen Räume unserer Schiffe, mit Ausnahme der speziell als „Cigar-Lounges“ ausgewiesenen Bereiche, Nichtraucherbereiche. Der Genuss von elektronischen Zigaretten ist an Bord unserer Schiffe sehr eingeschränkt und nur in den hierfür freigegebenen Bereichen erlaubt. In den öffentlichen Außenbereichen ist das Rauchen nur in den entsprechend gekennzeichneten und mit Aschenbechern versehenen Bereichen gestattet. Zur Vermeidung von Bränden ist es sehr wichtig, dass Zigaretten immer im Aschenbecher ausgedrückt werden. Auf keinen Fall dürfen brennende Zigaretten über Bord geworfen werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass an Bord der Costa Mediterranea keine internen Raucherzonen vorhanden sind. Für weitere Informationen zum Rauchverbot auf den einzelnen Schiffen bitten wir Sie, die Website www.costakreuzfahrten.de/faq zu besuchen oder unter der Telefonnummer 040 / 570 12 13 14 anzurufen.

Steuern in den USA
Wenn Schiffe in US-amerikanischen Häfen liegen, wird auf den Preis der Getränke, die an Bord konsumiert werden, ein Aufschlag von 20 % erhoben.


TELEKOMMUNIKATION

Mobilfunknetz
Alle unsere Schiffe verfügen per Satellit über 3G-Mobilfunknetze, mit denen Sie nicht nur telefonieren sowie SMS verschicken und empfangen, sondern auch mobiles Internet nutzen können. Üblicherweise erhebt Ihr Mobilfunkprovider dafür erhöhte Gebühren, die von Ihrem persönlichen Mobilfunkvertrag abhängen. Wenn Sie planen, an Bord unserer Schiffe die mobile Datenverbindung zu nutzen, erkundigen Sie sich bitte vor Reisebeginn bei Ihrem Mobilfunkdienstleister über anfallende Kosten. Um Kosten zu vermeiden, schalten Sie „Datenroaming“ an Bord aus, wenn Sie die mobile Internetverbindung nicht nutzen möchten. Stattdessen können Sie auch unsere WLAN-Verbindung und unsere Internetpakete buchen und nutzen.

Satellitenverbindung
An Bord können Sie von Ihrer Kabine aus über unsere Satellitenverbindung telefonieren. Sie können auch Faxe versenden und empfangen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Service-und-Informations-Desk. Falls man vom Land aus per Telefon oder Fax mit Ihnen Verbindung aufnehmen möchte, muss der internationale Satellitencode 00870, gefolgt von der Satellitennummer des Schiffs, gewählt werden. Um die Costa Schiffe telefonisch oder per Fax  zu erreichen, wählen Sie bitte vor der jeweiligen Nummer den Satellitencode 00870 als Vorwahl.
Costa Diadema Tel. 765121895 Fax 765121898
Costa Fascinosa (ICPO) Tel. 765096340 Fax 765096342
Costa Favolosa (ICPK) Tel. 765080372 Fax 765080374
Costa Deliziosa (IBJD) Tel. 764947193 Fax 764947196
Costa Luminosa (ICGU) Tel. 764890565 Fax 764890566
Costa Pacifica (ICJA) Tel. 764896930 oder 764896935 Fax 764896932
Costa Magica (IBQQ) Tel. 764029390 oder 764021467 Fax 764029391
Costa Fortuna (IBNY) Tel. 765112574 Fax 324799776
Costa Mediterranea (IBCF) Tel. 765103650 Fax 765103651
Costa Victoria (IBLC) Tel. 773168938 Fax 783900146
Sie können auch bei internationalen Netzbetreibern Informationen einholen. Ein Satelliten-Telefongespräch ist etwa 20-mal so teuer wie ein internationales Telefongespräch.


Stand: 05.01.2022

Reisehöhepunkte:

  • Traumhaftes Norwegen
  • Schönste Fjorde entlang dem Land der Wikinger
  • Atemberaubende Landschaften
Reiseroute

IHR VORTEIL bei uns:

  • Limitierte Frühbucher-Preise mit Genusspaket bis 28.02.2025

Inklusivleistungen:

  • Inkl. „MyItalian"-Genusspaket im Wert von bis zu € 582,- p.P.:
    • Auswahl alkoholfreier & alkoholischer Getränke, wie Softdrinks, Wasser, Tee, Kaffe & Cappuccino, Heineken Bier vom Faß, Auswahl an Aperitifs & Cocktails, Auswahl an Weinen (glasweise)
      unbegrenzt italienisches Eis in der Waffel & 1 x italienisches Pizza-Erlebnis pro Kreuzfahrt

  • Inkl. 17 Nächte Seereise in der gebuchten Kabinenkategorie
  • Inkl. Vollpension an Bord (Frühstück, Mittag- und Abendessen mit Menüwahl und Service am Platz oder im Buffetrestaurant)
  • Inkl. deutschsprachiger Bordbetreuung
  • Inkl. Teilnahme am Bordprogramm
  • Inkl. Nutzung zahlreicher Bordeinrichtungen
  • Inkl. Trinkgelder

Nicht enthalten:

  • An- & Abreise
  • Landausflüge
  • Persönliche Ausgaben
  • Reiseversicherung (Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung)
  • Alle nicht genannten Leistungen

Ihre Unterbringung

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