Länderinfo Marokko
Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 28.02.2023
Reisedokumente
Die
Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
- Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise mindestens für die Dauer des Aufenthalts in Marokko gültig sein
Die Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass ist nicht möglich. Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum. Reisende, die nur über einen Personalausweis verfügen (auch im Rahmen von Touristengruppen oder Charterflügen), können nicht nach Marokko einreisen und müssen den nächstmöglichen Flug zurück nehmen. Die Ausstellung eines Passersatzpapiers durch die deutsche Botschaft in Rabat ist in diesen Fällen nicht möglich.
Einfuhrbestimmungen
In Marokko gelten strenge Devisenbestimmungen: Ab einem Gegenwert von 100.000 MAD sind Devisen deklarationspflichtig. Es dürfen max. 2.000 MAD in bar ein- oder ausgeführt werden. Bei Einreise dürfen Waren für
nicht-kommerzielle Zwecke bis zu einem Gegenwert von max. 2.000 MAD
zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Sämtliche über den Freibetrag
hinaus gehenden Waren müssen deklariert und verzollt werden. Ausnahmen
sind nicht bekannt. Die Einfuhr von Pflanzen und Sämereien ist verboten. Die Einfuhr von Flugdrohnen aller Art ist
streng verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt; das
Gerät wird vom Zoll beschlagnahmt. Weitergehende Informationen zur Einfuhr
persönlicher Gegenstände, Waren und zu Einfuhr von Waren und aktuellen
Devisenbestimmungen erteilen der marokkanische Zoll.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der marokkanische Dirham
(MAD). Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, insbesondere in
Touristengebieten. In kleineren Hotels und Geschäften sowie in
abgelegenen Regionen kann nur bar gezahlt werden. Bargeld kann mit
Kreditkarte an den entsprechend gekennzeichneten Bankautomaten abgehoben
werden. Bei einer Bankkarte hängt dies von den Vertragsbedingungen des
Geldinstituts ab. Bitte erfragen Sie bei Ihrem Geldinstitut, ob Ihre Bankkarte Sie zu Abhebungen im Ausland berechtigt.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit
Europa nicht ganz zu vergleichen. In Rabat und Casablanca finden sich
allerdings gute Privatkliniken von hohem Standard. Auf dem
Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der
apparativen Ausstattung bzw. Hygiene problematisch sein. Hier fehlen
z.T. europäisch ausgebildete, Englisch oder gut Französisch sprechende
Ärzte. Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen. Schließen Sie für die Dauer des
Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die
Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden
(z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall,
Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Lassen Sie sich vor einer Reise durch
reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner
persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und
Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und
auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit
beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Impfschutz
Impfbestimmungen
können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen. Für
die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen
vorgeschrieben. Für die Einreise aus Ländern mit aktuellem Poliomyelitis-Ausbruch wird ein internationaler Impfnachweis über eine Polioimpfung
eingefordert, die 12 Monate bis vier Wochen vor Ausreise aus dem Land
mit Poliomyelitis-Ausbruch durchgeführt wurde.
Covid-19
Die Einreise ist unter Vorlage des ausgefüllten „Fiche Sanitaire“ grundsätzlich möglich (Download unter www.onda.ma/form.php). Ein Impf- oder
Testnachweis ist für die Einreise nach Marokko nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht erforderlich. Der Ausnahmezustand ist mit Wirkung vom 28. Februar 2023 aufgehoben. Es besteht grundsätzlich weiterhin die
Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des
öffentlichen Lebens mitzuführen. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem
Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen
(marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h.
wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt.
Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die
letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit
Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Alkohol/Drogen
Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten
auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es
nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem
zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken. Ein Verstoß kann zur
Verhaftung führen. Die Einfuhr, der Besitz und die Ausfuhr von
Rauschgift werden in Marokko mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren
sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster
Mengen ist strafbar. Achten Sie auf Ihr Reisegepäck und nehmen Sie keine Sendungen mit, die Sie nicht selbst überprüft und verpackt haben.
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von Covid-19 beeinträchtigt sein. Marokko verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur. Im Straßenverkehr ist große Vorsicht
geboten. Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger können sich nicht auf
gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln
verlassen. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren oder
unbeleuchteten Fahrzeugen zu rechnen. Die Durchsetzung berechtigter
Schadensersatzansprüche ist kaum möglich. Vermeiden Sie Nachtfahrten. Achten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst Vollkasko und Insassenschutz. Lassen Sie Ihren deutschen Reisepass nicht als Sicherheit bei einer Mietwagenfirma zurück.
Natur und Klima
Marokko liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Das Klima reicht von mediterran an der
Nordküste über atlantischen Einfluss an der Westküste bis zu Wüstenklima
im Landesinneren. In der Regenzeit, etwa von November bis März, kann es insbesondere im hohen Atlasgebirge zu Überflutungen kommen. Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die große Mehrheit der Marokkaner ist
wertkonservativ eingestellt und pflegt ein traditionelles
Rollenverständnis. Allein reisende Frauen sollten zurückhaltend
auftreten und gesundes Misstrauen zeigen. Außereheliche Beziehungen sind gesetzlich
strafbar. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Hotels Paare bitten, beim
Check-in eine Heiratsurkunde vorzulegen, und wenn ein solcher Nachweis
nicht vorgelegt werden kann, auf getrennte Zimmer zu bestehen. Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind in Marokko Straftatbestände. Insbesondere in der Nähe von touristischen
Attraktionen und historischen Stadtzentren besteht eine erhöhte Gefahr
von Raubüberfällen und Diebstählen. Angreifer können unter
Drogeneinfluss stehen. Eigentumsdelikte kommen, vor allem in
Großstädten, häufig vor. Dabei werden zum Teil auch Hieb- und
Stichwaffen gegen Touristen eingesetzt. Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand und versuchen Sie, ruhig zu bleiben. Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf. Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen und vom Reisepass nur eine Farbkopie mit. Seien Sie wachsam, wenn Sie nach dem Weg
fragen und Geldautomaten benutzen. „False Guides“ und aggressives
Betteln sind weitverbreitet. Seien Sie bei ungewohnten E-Mails,
Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter
skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie
sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag (z.B.
tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei
Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in Fragen des Respekts
islamischer Traditionen zu rechnen. Es wird empfohlen, in der
Öffentlichkeit nicht zu essen, zu trinken oder zu rauchen. In
Restaurants, die tagsüber Speisen anbieten, ist dies selbstverständlich
möglich.
Haftungsausschluss
Reise-
und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren
und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind
oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die
Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf
besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das
Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der
zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird
daher empfohlen.
Das
Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen
enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden
Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit
Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach
dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges
Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000